Gehaltsplus durch Equal Pay, aber auch größere Unsicherheit / Zeitarbeitnehmer sehen Folgen der AÜG-Reform nach neun Monaten kritisch (FOTO)

Entgegen den Absichten des Gesetzgebers beschert die AÜG-Reform
vielen Zeitarbeitnehmern zwar ein Gehaltsplus durch Equal Pay,
gleichzeitig aber auch Angst vor häufigeren Einsatzwechseln mit
Gehaltsrückgang oder einem Jobverlust sowie generell eine größere
Unsicherheit. Das belegt eine neue Studie des unabhängigen
Marktforschungs- und Analyseunternehmens Lünendonk im Auftrag von
Orizon. Für die Befragung im Februar wurden rund 1.500
Orizon-Zeitarbeitnehmer befragt, die zum 1. Januar 2018 von der Equal
Pay-Regelung betroffen waren. 24 Prozent der Befragten sind zu
Jahresbeginn von Orizon zu ihrem vorherigen Einsatzunternehmen (17
Prozent) oder einem Drittunternehmen (7 Prozent) gewechselt. Rund 70
Prozent sind auch weiterhin beim Top 10-Personalunternehmen Orizon
beschäftigt. 6 Prozent sind derzeit auf Jobsuche. Die Befragung
belegt, dass viele Zeitarbeitnehmer die vermeintlichen Verbesserungen
durch die AÜG-Reform skeptisch sehen.

Der erste Unsicherheitsfaktor zeigt sich bereits bei der Art des
Arbeitsvertrages: Unter denjenigen, die von ihrem letzten
Einsatzunternehmen übernommen wurden, erhielten nahezu zwei Drittel
lediglich einen befristeten Arbeitsvertrag – in der Zeitarbeit
hingegen sind rund 90 Prozent aller Arbeitsverträge unbefristet.
Weiterhin erwarten die Teilnehmer der Studie, dass Zeitarbeitnehmer
als Folge der AÜG-Reform häufiger „ausgewechselt“ werden und durch
diese häufigeren Einsatzwechsel auch stärkeren Schwankungen beim
Gehalt ausgesetzt sind. Auch eine generell höhere Angst vor einem
Jobverlust treibt die Befragten um.

Gehaltsplus für „Wechsler“ und Zeitarbeitnehmer

Etwa 70 Prozent der Befragten sind auch weiterhin als
Zeitarbeitnehmer bei Orizon beschäftigt – etwa 30 Prozent haben das
Unternehmen jedoch in unterschiedliche Richtungen verlassen. Nach den
Verbesserungen durch den Jobwechsel gefragt, überwiegt bei dieser
Gruppe eindeutig das höhere Gehalt: ca. 72 Prozent derjenigen, die in
Einsatz- oder Drittunternehmen gewechselt sind, betonen dies als
Vorteil. Doch auch die große Mehrheit der Orizon-Zeitarbeitnehmer
profitiert in Folge der Equal Pay-Bestimmung finanziell. Diejenigen,
die durch Equal Pay nun mehr verdienen, erhalten nach eigenen Angaben
im Schnitt rund 20 Prozent mehr Lohn als vorher – ein deutliches
Plus. Im Übrigen befürworten fünf von sechs Befragten, dass
Branchenzuschlagstarife für Zeitarbeitnehmer aller Branchen gezahlt
werden sollten.

Über die Hälfte sieht mehr Nachteile als Vorteile

In der Gesamtschau der neuen Gesetzgebung für die Branche der
Arbeitnehmerüberlassung dominiert eine kritische Stimmung: rund 54
Prozent der Befragten stimmen der These zu, dass die Nachteile der
AÜG-Reform für Zeitarbeitnehmer überwiegen. Die Umfrage fand zu einem
sehr frühen Zeitpunkt statt, nachdem zum 1. Januar 2018 erstmals für
eine größere Zahl von Beschäftigen die Bestimmungen zu Equal Pay
wirksam wurden. Die Studie weist damit auf Tendenzen hin, die sich am
Arbeitsmarkt in den kommenden Monaten verfestigen könnten – nicht
zuletzt aufgrund der noch zu erwartenden Auswirkungen der
Gesetzesreform. Insbesondere das erstmalige Eintreten der
18-monatigen Höchstüberlassungsdauer am 1. Oktober 2018 wird ein
weiterer tiefer Einschnitt für die Branche sein. „Unsere Umfrage
zeigt, dass eine Gehaltssteigerung durch Übernahme oder Equal Pay
unter dem Strich mit deutlich größeren Ängsten und Unsicherheiten auf
Seiten der Zeitarbeitnehmer bezahlt wird“, so Dr. Dieter Traub, CEO
von Orizon. „Wir müssen unseren Arbeitnehmern die Vorteile in der
Zeitarbeit durch Equal Pay und eine unbefristete Beschäftigung nun
noch deutlicher erklären und ihnen Sicherheit geben.“

Glossar zur Presseinformation

Branchenzuschlagstarife

Werden zwischen Gewerkschaften und Zeitarbeitsverbänden
vereinbart. Je nach Branche und Einsatzzeitraum bzw. erreichter Stufe
erhalten Zeitarbeitnehmer dadurch einen bis zu 50-prozentigen
Aufschlag auf ihren Tariflohn. Branchenzuschläge gibt es u.a. in der
Metall- und Elektro-, der chemischen und der Textil- und
Bekleidungsindustrie.

Drittunternehmen

Unternehmen, bei dem der Arbeitnehmer bislang weder als
Zeitarbeitnehmer noch als Stamm-Mitarbeiter beschäftigt war.

Einsatzunternehmen

Unternehmen, in dem ein beim Personaldienstleistungsunternehmen
beschäftigter Arbeitnehmer eingesetzt wird.

Equal Pay

Grundsatz der gleichwertigen Bezahlung eines Zeitarbeitnehmers mit
dem vergleichbar eingesetzten Stamm-Mitarbeiter im
Einsatzunternehmen. Greift gemäß AÜG-Reform nach 9 Monaten Einsatz im
selben Unternehmen. Abweichungen sind bei Anwendung eines
Tarifvertrages für die Zeitarbeit möglich.

Höchstüberlassungsdauer

Ein Zeitarbeitnehmer darf von seinem
Personaldienstleistungsunternehmen maximal für die Dauer von 18
aufeinanderfolgenden Monaten im selben Einsatzunternehmen eingesetzt
werden. Ausnahmen möglich für tarifgebundene Unternehmen oder bei
entsprechenden Betriebsvereinbarungen.

Weitere Begriffserläuterungen finden sich im Glossar des iGZ unter
https://www.ig-zeitarbeit.de/glossar

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