Geld vom spanischen Fiskus für ehemalige deutsche Hausbesitzer

Geld vom spanischen Fiskus für ehemalige deutsche Hausbesitzer

Erfurt, 22. Oktober 2010. Deutsche, die sich in den 90iger Jahren in Spanien ein Haus zugelegt und dieses dann zwischen 1997 und 2006 wieder verkauft haben, könnten von einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes profitieren. Denn Deutsche mussten damals Ihre Veräußerungsgewinne mit 35 Prozent versteuern, wohingegen Spanier nur mit 15 Prozent Steuern belastet wurden. Der Europäische Gerichtshof befand diese unterschiedliche steuerliche Behandlung für diskriminierend und sprach den Betroffenen entsprechende Rückzahlungen zu.

Der Steueropferschutzring des Deutschen Verbraucherschutzring e.V. (DVS) rät deshalb allen ehemaligen deutschen Hausbesitzern: „Fordern Sie Ihre zu Unrecht abgeführten Steuerbeträge vom spanischen Fiskus umgehend zurück!“

Allerdings sollten die Betroffenen nicht zu lange warten, denn die Ansprüche auf Steuerrückerstattungen müssen bis Mitte November diesen Jahres angemeldet werden.

Der Steueropferschutzring des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. bietet den Hausbesitzern eine kostenlose Vorprüfung ihrer Unterlagen und der möglichen Rückforderungen an.

Weitere Informationen gibt es unter www.steueropferschutzring.de