Gerade in der Faschingszeit besteht bei Veranstaltern immer wieder Unsicherheit zu den urheberrechtlichen Bestimmungen beim öffentlichen Abspielen von Musik und den Gebührenpflichten gegenüber der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte). Über die Einzelheiten der GEMA-Zahlungspflicht informiert ein Infoblatt der IHK. Das Infoblatt ?GEMA (R18)? steht zum Download bereit. Weitere Informationen finden sich auch auf der Homepage der GEMA (www.gema.de).