„Das geltende bayerische Übertrittsverfahren nimmt
Rücksicht auf unsere Kinder und ihre Begabungen. Zudem ist es
verfassungskonform“, stellt Prof. Dr. Gerhard Waschler,
bildungspolitischer Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag,
in Reaktion auf ein heute veröffentlichtes Gutachten der
SPD-Landtagsfraktion fest. „Wir haben im Parlament zuletzt im April
über die Thematik diskutiert – mit eindeutigem Ergebnis: Das
Übertrittsverfahren in Bayern hat sich bewährt. Das zeigen auch die
hohen Zustimmungswerte bei Eltern und Lehrkräften bei den jährlichen
Onlinebefragungen. Für uns steht daher fest: Wir geben nicht ohne Not
ein ausgewogenes, breit akzeptiertes Verfahren auf!“
Insbesondere die von der SPD geforderte Freigabe des Elternwillens
ist aus Sicht von Waschler kein gangbarer Weg. „Eine Freigabe des
Übertritts führt im differenzierten Schulwesen zu mehr Überforderung,
Frustration und Druck bei den Kindern, die nicht begabungsgerecht
übertreten – also genau zu dem, was die SPD mit ihren undurchdachten
Vorschlägen vermeiden will!“ Darüber hinaus weist Waschler darauf
hin, dass die Bildungsgerechtigkeit bei einer Freigabe geschwächt
würde. Dies belegen zahlreiche Studien.
Staatsregierung und Landtag haben im Jahr 2009 den Elternwillen
gestärkt, ohne die Verbindlichkeit der Übertrittsempfehlung
aufzugeben. So liegt die Entscheidung für den Übertritt eines Kindes
an das Gymnasium oder an die Realschule bei den Eltern, wenn der
Probeunterricht an der angestrebten Schulart in den Fächern
Mathematik und Deutsch jeweils mit der Note 4 absolviert wurde.
Darüber hinaus werden Eltern und Schüler während der gesamten
Übertrittsphase unterstützt durch umfassende Informationsangebote
über die vielfältigen Schullaufbahnmöglichkeiten ab der 3.
Jahrgangsstufe und intensive Beratungsangebote. Denn im durchlässigen
differenzierten Schulwesen stehen Kindern auch nach dem Übertritt
zahlreiche Wege offen: Sie können die Schulart wechseln und auf
Abschlüssen aufbauen. So erwerben derzeit etwa 40 Prozent der
Abiturientinnen und Abiturienten ihre Hochschulzugangsberechtigung
über den Weg der beruflichen Bildung.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat zuletzt im Jahr 2014
entschieden, dass das Übertrittsverfahren in Bayern
verfassungskonform ist. „Einer möglichen Klage der SPD können wir
sehr gelassen entgegenblicken“, resümiert Waschler abschließend.
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