Gericht verbietet Vergleichsportal, mit der „Nirgendwo Günstiger Garantie“ zu werben

– HUK-COBURG obsiegt in dieser Frage vor dem Landgericht Köln
– Das Portal darf aber weiter die HUK in Leistungsvergleichen
berücksichtigen

In einem Urteil vom 18. September 2018 (31 O 376/17) hat das
Landgericht Köln einer Klage der HUK-COBURG gegen die Check24-Gruppe
stattgegeben. Die HUK-COBURG hatte geklagt, weil sie den Hinweis in
der Werbung des Portals für Autoversicherungen auf eine „Nirgendwo
Günstiger Garantie“ als irreführend und wettbewerbswidrig ansieht.
Verbraucher bekämen den Eindruck, dass sie ihre Autoversicherung
nirgendwo anders günstiger bekämen. Sehr häufig sind die
HUK-Coburg-Tarife aber deutlich günstiger. In einem anderen
Klagepunkt hat die HUK-COBURG dagegen verloren. Check24 darf
weiterhin Kraftfahrtversicherungen in Preisvergleiche aufnehmen ohne
hierfür einen Preis zu nennen. Dagegen hat die HUK mittlerweile
Berufung eingelegt. Auch die Logos darf das Vergleichsportal weiter
verwenden.

„Auf alle Fälle den HUK-Preis vergleichen“ In einer
Medieninformation erweckt das Vergleichsportal den Eindruck, die
HUK-Coburg scheue einen Preisvergleich. Dr. Jörg Rheinländer, im
Vorstand der HUK-COBURG zuständig für die Autoversicherung, weist das
entschieden zurück: „Wir fürchten keinen Preisvergleich. Im
Gegenteil: Wenn Verbraucher wirklich günstig an ihre Autoversicherung
kommen wollen, lohnt auf alle Fälle ein Blick auf die Websites der
HUK oder der HUK24. Denn HUK-Preise gibt es auf keinem
Vergleichsportal.“ Rheinländer betont: „Auf alle Fälle den HUK-Preis
vergleichen.“

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