Sie sind ein Zeichen der Anerkennung und stärken die Geschäftsbeziehung. Während Geldgeschenke immer zu versteuern sind, sind Sachgeschenke oftmals steuerlich begünstigt oder steuerfrei. Wir haben zusammen mit den Geschenk-Experten von overjoyd.com zusammengetragen, welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen und was dabei zu beachten ist.
Wie hoch ist die Sachbezugsfreigrenze für Geschenke an Mitarbeitende?
Erhalten die Beschäftigten eines Unternehmens Sachgeschenke, so sind diese bis zur Sachbezugsfreigrenze steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Freigrenze wurde zum 1. Januar 2022 auf 50 Euro pro Monat erhöht. In den Vorjahren lag sie noch bei 44 Euro pro Monat. Somit kann jeder Mitarbeitende von einem Gehaltsextra in Höhe von 600 Euro netto pro Jahr profitieren.
Ist die Sachbezugsfreigrenze auf alle Gutscheine und Geldkarten anwendbar?
Die Sachbezugsfreigrenze ist auf Gutscheine und Geldkarten anwendbar, wenn diese ausschließlich zum Bezug bestimmter Waren und Dienstleistungen berechtigen. Eine Barauszahlung darf nicht möglich sein. Geldkarten dürfen nicht über eine Kreditkartenfunktion verfügen. Seit Jahresbeginn 2022 sind gleichzeitig die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) zu erfüllen. Demnach handelt es sich bei Gutscheinen und Geldkarten um Sachbezüge, wenn eines der folgenden drei Merkmale zutrifft:
- limitierte Akzeptanzstellen
- Beispiele: Gutscheinkarten für regionale Shopping-Center, Einzelhandels- und Tankstellenketten
- limitierte Produktpaletten
- Beispiele: Gutscheinkarten für öffentliche Verkehrsmittel, Kraftstoffe und Ladestrom, Fitnessstudios und Bücher
- steuerliche und soziale Zweckgebundenheit
- Beispiele: Gutscheinkarten für Restaurants, ärztliche Gesundheitsleistungen und Rehabilitationsmaßnahmen sowie Essensmarken
Sind Geschenke an Mitarbeitende zu persönlichen Ereignissen steuerfrei?
Zusätzlich zur monatlichen Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro bleiben kleine Aufmerksamkeiten bis zu 60 Euro brutto steuerfrei, wenn diese anlässlich eines persönlichen Ereignisses an die Beschäftigten ausgegeben wurden. Als persönliche Ereignisse gelten z.B. Geburtstage, ein Mitarbeiterjubiläum, Hochzeiten oder die Geburt des Kindes. Haben Mitarbeitende innerhalb eines Monates Geburtstag und Hochzeit zugleich, können sie von ihrem Arbeitgeber zwei Sachgeschenke im Wert von insgesamt 120 Euro brutto erhalten. Weihnachts- oder Ostergeschenke hingegen sind steuerpflichtig, da solche Feierlichkeiten jeden Mitarbeitenden betreffen und somit keine persönlichen Ereignisse darstellen.
Anmerkung: Als kleine Aufmerksamkeiten kommen Gutscheine und Geldkarten infrage, wenn diese ausschließlich zum Bezug bestimmter Waren und Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllt sind.
Können Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftspartner pauschal versteuert werden?
Jedes Unternehmen hat die Möglichkeit, für alle innerhalb eines Geschäftsjahres gewährten Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftspartner, einen pauschalen Steuersatz von 30 Prozent anzusetzen (§ 37b EstG). Die pauschale Besteuerung ist nicht obligatorisch. Macht das Unternehmen jedoch vom Wahlrecht Gebrauch, ist dieses für die jeweilige Gruppe einheitlich für alle Zuwendungen eines Jahres auszuüben. Die Pauschalbesteuerung wird vor allem bei Weihnachtsgeschenken an die eigenen Beschäftigten und die Geschäftspartner genutzt.
Ausnahmen bilden sogenannte Streuwerbeartikel und kleine Aufmerksamkeiten. Bei Sachgeschenken, deren Anschaffungskosten zehn Euro nicht übersteigen (z.B. Kugelschreiber, Kalender und USB-Sticks), handelt es sich um Streuwerbeartikel. Für diese fällt keine Pauschalsteuer an. Kleine Aufmerksamkeiten zu persönlichen Ereignissen (Freigrenze: 60 Euro brutto) sind ebenfalls von der pauschalen Besteuerung ausgenommen. Ferner ist zu beachten, dass Geschenke an Geschäftspartner und Dritte bis zu einem Betrag von 35 Euro pro Jahr als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar sind.
Wie sind Geschenke zu versteuern, die auf der Weihnachtsfeier übergeben wurden?
Werden anlässlich der Weihnachtsfeier Geschenke überreicht, bleiben diese steuer- und beitragsfrei, wenn der Freibetrag von 110 Euro pro teilnehmenden Beschäftigten nicht überschritten wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die gesamten Kosten der Betriebsveranstaltung durch die Anzahl der anwesenden Teilnehmenden zu dividieren ist. Wird die Grenze von 110 Euro überschritten, ist lediglich der darüber hinausgehende Betrag zu versteuern. Das Unternehmen kann diesen Überhangbetrag mit einem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent ansetzen. Anmerkung: Die Freibetragsgrenze gilt für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr.
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