Geschwindigkeit durch Videoaufzeichnung rechtmäßig – Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden.

Rechtsgrundsatz Verkehrsrecht Dresden:

Geschwindigkeitsmessungen durch Videoaufzeichnungen sind zulässig, wenn das System mit einer Verstößvorselektierung arbeitet, bei welcher nur die Zuwiderhandlungen erfasst
werden. (OLG Hamm, Beschluss vom 22.10.2009, Az.: 4 Ss Owi 800/09).

Sachverhalt Verkehrsrecht Dresden:

Fahrer A wurde anlässlich einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch Video erfasst. Das System hat eine Verstoßselektierung, bei welcher nur Verstoßhandlungen festgehalten
werden (System VKS 3.1, Fa.Vidit).

Rechtsgründe Verkehrsrecht Dresden:

Bei Einsatz des vorliegenden Systems erfolgt nur eine Videoaufzeichnung nach automatischer Messung des Verkehrsverstoßes. Dies ist zulässig. Hierfür stehen als formalgesetzliche Grundlagen §§ 24 StVG, § § 4, 49 StVO, §§ 53, 46 OwiG zur Verfügung.

Mein Rechtstipp Verkehrsrecht Dresden:

„Aufzeichnungen von Verkehrsverstößen durch Video oder Foto sind nicht generell unzulässig. Entscheidend für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung ist die Feststellung der konkreten Messart“, so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.