Gesetzeslücke entdeckt: Lebensversicherte können doch noch bis Ende 2014 Milliarden Euro retten

Bisher unbekannt: Auch nach Inkrafttreten des
Reformgesetzes zu Lebensversicherungen (LVRG) können Kunden noch
einen Großteil der Bewertungsreserven retten. Das haben Recherchen
der Verbraucher-Webseite Finanztip ergeben. Das Gesetz tritt zwar in
den nächsten Wochen in Kraft, davon ist aber nur ein kleiner Teil der
Bewertungsreserven unmittelbar betroffen. Der überwiegende Teil ist
in der Jahresdeklaration der Versicherer bereits für 2014 festgelegt
und kann erst ab nächstem Jahr aus den Verträgen gekürzt werden. Das
bestätigen schriftliche Aussagen des Bundesfinanzministeriums und des
Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gegenüber
der Finanztip-Redaktion. „Kunden haben damit doch noch Zeit, ihre
Police zu prüfen und mit einer Kündigung möglicherweise mehrere
Tausend Euro für sich zu retten“, sagt Versicherungsexperte Saidi
Sulilatu.

Der Bundestag hat vergangene Woche das LVRG beschlossen, dem der
Bundesrat voraussichtlich am 11. Juli zustimmen wird. Mit dem Gesetz
können Lebensversicherungen deutlich an Wert verlieren. Bisher ist
man davon ausgegangen, dass es für eine Kündigung jetzt zu spät ist.
Doch das stimmt nicht: Die Finanztip-Experten haben herausgefunden,
dass mit Inkrafttreten des Gesetzes zunächst nur ein kleiner Teil der
Bewertungsreserven gekürzt werden kann, nämlich die sogenannten
freien Bewertungsreserven. Ein Großteil der Bewertungsreserven, die
Mindest- oder Sockelbeteiligung, wird dem Kunden bei einer Kündigung
bis zum 1. Dezember noch ausbezahlt. Das Finanzministerium erklärte
gegenüber Finanztip: „Die Unternehmen legen die Sockelbeteiligung im
Rahmen ihrer Jahresdeklaration fest. Daran sind die Unternehmen
gebunden.“ Auch die Aufsichtsbehörde BaFin könne daran nichts ändern.

Im Jahr 2013 enthielt jede Lebensversicherung laut Finanztip
durchschnittlich 930 Euro an Bewertungsreserven, im Einzelfall sogar
sehr viel mehr. Rund vier Millionen Verträge seien betroffen.
„Insgesamt geht es hier um Milliardenbeträge, die sich Versicherte
noch auszahlen lassen könnten. Die Versicherungswirtschaft hat daher
kein Interesse daran, bekannt zu machen, dass sich eine Kündigung
auch nach Inkrafttreten des Gesetzes noch lohnen könnte“, sagt
Sulilatu. „Nehmen wir an, ein Vertrag hat aktuell einen Wert von
40.000 Euro. Darin enthalten sind 2.000 Euro Bewertungsreserven. Von
diesen fallen circa 400 Euro dem Gesetz zum Opfer. Die restlichen
1.600 Euro muss der Versicherer noch ausbezahlen, wenn der Kunde vor
Ende des Jahres kündigt.“ Für wen sich allerdings eine Kündigung
lohnt, müsse man im Einzelfall genau prüfen. Dafür stellt Finanztip
auf seiner Internetseite einen Fragebogen und einen kostenlosen
Excel-Rechner zur Verfügung.

Der Rechner ist auf
http://www.finanztip.de/lebensversicherungs-rechner/
kostenlos nutzbar.

Weitere Informationen unter:
http://www.finanztip.de/lv-bewertungsreserven-retten/ und
http://www.finanztip.de/lebensversicherung-bewertungsreserven/

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