Gesetzgeber verpasst die Chance für eine wettbewerbsfähige Finanzierung der Luftsicherheitsaufgaben / BDL sieht trotz der Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes noch erheblichen Handlungsbedarf

Mit der heute im Bundestag anstehenden Abstimmung
über die Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) setzt
Deutschland wichtige europäische Vorgaben zur Schaffung gemeinsamer
Luftsicherheitsstandards aus dem Jahr 2008 um. „Wir begrüßen diese
Entscheidung, weil für den Luftverkehr Sicherheit oberste Priorität
hat“, kommentierte Dr. Stefan Schulte, Präsident des Bundesverbandes
der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, den Beschluss des Deutschen
Bundesta-ges.

Mit der Novelle wird eine bundeseinheitliche Zertifizierungs- und
Zulassungspflicht für Luftsicherheitskontrolltechnik eingeführt.
Damit bestehen einheitliche Qualitätsstandards für alle Bereiche, in
denen diese Technik zum Einsatz kommt. Als einen zusätzlichen
Sicherheitsgewinn im Kampf gegen den Terror sieht der Verband die
Einführung einer verpflichtenden Zuverlässigkeitsprüfung durch die
zuständigen Behörden auch in den Bereichen Fracht und Logistik.
Bisher war für Arbeitnehmer in diesen sicherheitsrelevanten Bereichen
lediglich eine beschäftigungsbezogene Überprüfung durch den
Arbeitgeber ausreichend. Der BDL begrüßt, dass hier eine Angleichung
auf dem hohen Niveau der bereits im Bereich der Unternehmen der
Luftverkehrswirtschaft praktizierten Zuverlässigkeitsüberprüfungen
vorgenommen wird.

Allerdings verpasst die Regierungskoalition die Chance, mit der
Gesetzesnovellierung die Finanzierung der Luftsicherheitskosten auf
eine solide, zukunftsfähige Grundlage zu stellen. Seit den
Terroranschlägen vom 11. September 2001 und in den folgenden Jahren
sind die Anforderungen an Gefahrenabwehr und Terrorbekämpfung stetig
gewachsen und zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe geworden. Die
Kosten für diese Aufgabe wälzt der Staat im Luftverkehr aber in einem
deutschen Sonderweg fast vollständig auf die Unternehmen ab. In
anderen Ländern wie Italien, Spanien oder auch in den USA übernimmt
der Staat überwiegend diese Kosten und beteiligt die Unternehmen nur
mit einem geringen Anteil.

Es gab bei den Beratungen zum Luftsicherheitsgesetz aus den
Koalitionsfraktionen Vorschläge, der Praxis dieser Länder zu folgen
und eine strukturelle Deckelung der Kosten für die Unternehmen
einzuführen. „Wir bedauern sehr, dass der Bundestag diesen
Vorschlägen nicht gefolgt ist und eine verlässliche und
wettbewerbsfähige Finanzierung der Luftsicherheitsaufgaben damit
weiterhin nicht gegeben ist. Stattdessen wird die
gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Terrorbekämpfung im Luftverkehr
weiterhin allein den Luftverkehrsunternehmen aufgebürdet. Dieser
Trend“, so Dr. Schulte, „muss gestoppt werden.“

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wurde
2010 als gemeinsame Interessenvertretung der deutschen
Luftverkehrswirtschaft gegründet. Mitglieder des Verbandes sind
Fluggesellschaften, Flughäfen, die Deutsche Flugsicherung und weitere
Leistungsanbieter im deutschen Luftverkehr. Die Mitgliedsunternehmen
beschäftigen mehr als 180.000 Mitarbeiter. Die deutsche
Luftverkehrswirtschaft ermöglicht Mobilität für jährlich über 200
Millionen Fluggäste und trägt mit dem Transport von Außenhandelswaren
im Wert von über 200 Milliarden Euro zur Stärkung des
Wirtschaftsstandorts Deutschland bei.

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Peter Königsfeld
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