Die 16 Betriebskrankenkassen (BKK) mit Sitz in 
Bayern zählen aktuell 3,14 Millionen Versicherte. Ein Rekordwert, der
einen wichtigen Beitrag für Vielfalt und Wettbewerb um eine 
patientenorientierte Krankenversicherung leistet. Jedoch werden die 
Grundlagen von Vielfalt und Wettbewerb durch verschiedene 
Gesetzespläne einmal mehr in Frage gestellt. So sollen aktuell die 
Liquiditätsreserven der gesetzlichen Krankenkassen und deren 
Finanzautonomie weiter abgebaut werden. Das verstärkt die ohnedies 
bestehenden Verwerfungen im Finanzausgleich und schränkt den 
Handlungsspielraum der Krankenkassen unnötig ein.
   Sigrid König, Vorständin des BKK Landesverbandes Bayern: „Wer 
Wettbewerb und Vielfalt in der Krankenversicherung erhalten will, 
muss den Kassen eine gesunde finanzielle Basis und 
Gestaltungsmöglichkeiten zurückgeben. Vor allem sollte er den 
Wettbewerb um die Qualität steuern und nicht ohne Not eine 
Geiz-ist-geil-Mentalität unterstützen. Krankenkassen arbeiten nicht 
gewinnorientiert, deshalb sind Überschüsse per se auch kein Problem. 
Der Wettbewerb um Qualität wird durch zunehmende staatliche Eingriffe
in die Selbstverwaltung der Krankenkassen gestört.“
   Fakt ist: Die Überschüsse einzelner Krankenkassen wurden über 
Zusatzbeiträge anderer Solidargemeinschaften finanziert. Denn die 
unterschiedlichen Zusatzbeiträge der Krankenkassen sind das Ergebnis 
eines schrägen Finanzausgleichs. Sigrid König: „Solange die 
Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht fair sind und die 
Stellschrauben für Manipulationen bleiben, werden Wettbewerb und 
Wahlfreiheit zu Lasten der Versicherten abgebaut. Hier besteht 
tatsächlich ein akuter Reformbedarf.“
   König fordert, dass die Regelungen des 
Versichertenentlastungsgesetzes Bestand behalten. Diese sehen vor, 
dass über eine Reform des Finanzausgleichs zuerst bestehende 
finanzielle Schieflagen gerade gerückt werden. Erst im zweiten 
Schritt können übergreifende Beitragssatzsenkungen folgen. Ansonsten 
werden gerade die Kassen weiter unter Druck gesetzt, die ohnehin 
Wettbewerbsnachteile haben.
Aktueller Hintergrund:
   Der jüngst vorgelegte Entwurf des Gesetzes zur Beitragsentlastung 
von Betriebsrentnerinnen und -rentnern wird nicht nur Rentner 
entlasten. So enthält er eine Vielzahl an Regelungen, die die 
Selbstverwaltung und den Wettbewerb in der Gesetzlichen 
Krankenversicherung beschränken: Beispielsweise sollen Krankenkassen 
künftig ihre Versicherten auch auf Sonderkündigungsrechte hinweisen, 
wenn der eigene Zusatzbeitrag stabil bleibt, der bundesweite 
Durchschnittsbeitrag jedoch sinkt. Und der Zusatzbeitrag soll erst 
dann angehoben werden können, wenn das Vermögen maximal 75 Prozent 
einer Monatsausgabe beträgt.
   Der BKK Landesverband Bayern vertritt als Körperschaft des 
öffentlichen Rechts die Interessen der Betriebskrankenkassen und 
ihrer Versicherten in Bayern. Aktuell zählt der BKK Landesverband 
Bayern 16 Betriebskrankenkassen als Mitglieder mit über 3,1 Millionen
Versicherten (Kassensitz). In Bayern selbst leben mehr als 2,4 
Millionen Menschen, die bei einer Betriebskrankenkasse (BKK) 
versichert sind. Damit verfügen die Betriebskrankenkassen im 
Freistaat über einen GKV-Marktanteil von rund 22 Prozent.
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