Gewusst wie: Handwerkerleistungen steuerlich absetzen

Mannheim, 21. März 2012. Der Staat fördert von einem Unternehmen ausgeführte Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten. Machen Steuerzahler diese Ausgaben bei ihrer Steuererklärung geltend, gibt es bis zu 20 Prozent oder maximal bis zu 1.200 Euro vom Staat zurück. Mit der Software Steuer-Spar-Erklärung 2012 der Akademischen Arbeitsgemeinschaft ist die Absetzung dieser Dienstleistungen ganz einfach. Zudem erfährt der Nutzer sofort, mit welcher Erstattung er rechnen kann.

Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen – was ist wichtig?

Haben Steuerzahler beispielsweise ihre Mietwohnung oder ihr Eigenheim streichen lassen oder war der Gärtner am Werk, gibt es Geld zurück.
Die Förderung von 20 Prozent, maximal 1.200 Euro, bezieht sich dabei auf Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten einschließlich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer. Am eingesetzten Material und der darauf entfallenden Mehrwertsteuer beteiligt sich der Staat nicht. Trotzdem kann es sich richtig lohnen: Hat etwa die Renovierung der privaten Wohnung oder des Hauses ohne Materialkosten 6.000 Euro gekostet, gibt es 1.200 Euro zurück.
Doch Achtung bei der Rechnung: Die Arbeits-, Maschinen- und Fahrkosten müssen getrennt vom Material aufgeführt werden. Zudem darf der Handwerker oder Dienstleister niemals bar bezahlt werden, sondern die Rechnung ist immer per Überweisung zu begleichen. Sonst ist der Steuerabzugsbetrag verspielt.

Handwerkerleistungen ganz einfach mit der Steuer-Spar-Erklärung absetzen

Besonders einfach geht die Beantragung der Förderung von Handwerkerleistungen mit der Software Steuer-Spar-Erklärung 2012. Das Programm leitet den Anwender dank des bewährten Helfers „Roter Faden“ Schritt für Schritt durch die Einkommensteuererklärung. Dabei fragt das Tool den Nutzer, ob für das abgelaufene Steuerjahr Kosten für Handwerker oder Dienstleister angefallen sind. Diese werden dann einfach nur eingetragen. Zudem liefert die Software zahlreiche nützliche Tipps und Hinweise.

Ein letzter Tipp: Anwender die dennoch unsicher sind, ob bestimmte Handwerker- oder Dienstleistungen begünstigt werden, sollten die Belege trotzdem sammeln und den Antrag stellen. Einen Versuch ist es immer wert. Ob der Finanzbeamte alles anerkannt hat, lässt sich mit dem „Bescheidprüfer“ der Steuer-Spar-Erklärung ganz einfach prüfen. Passend dazu liefert der „Einspruchsgenerator“ Formulierungsvorschläge und erstellt bei Bedarf das Einsspruchsschreiben aufgrund der Eingaben im individuellen Steuerfall.

Die Steuer-Spar-Erklärung gibt es in diesem Jahr erstmalig neben der Windows-Version auch für das Betriebssystem Mac OS X.

Systemvoraussetzungen Steuer-Spar-Erklärung 2012
Windows: Pentium-PC ab 1 GHz, CD-ROM Laufwerk, Windwos 7, Vista oder XP SP2, mind. 512 MB RAM, ca. 460 MB Festplattenspeicher, USB-Installation möglich, USB 2.0 Stick ab 512 MB
Mac: Mac OS X ab Version 10.6 (Snow Leopard), mind. 1 GB RAM, ca. 450 MB Festplattenspeicher, USB-Installation: USB 2.0-Stick ab 512 MB

Die Steuer-Spar-Erklärung gibt es auch in diesem Jahr in verschiedenen Varianten:

• Steuer-Spar-Erklärung 2012, PC- und Mac-Version, für alle Steuerzahler
UVP: 39,95 Euro
• Steuer-Spar-Erklärung 2012 plus, für umfangreiche Steuerfälle
UVP: 49,95 Euro
• Steuer-Spar-Erklärung 2012 für Selbstständige
UVP: 89,95 Euro
• STEUEReasy2012, für einfache Steuerfälle
UVP: 15,95 Euro

Weitere Informationen unter:
http://www.steuertipps.de