Kompromiss des neuen Staatsbürgerschaftsrechts
tritt morgen in Kraft
Am morgigen Samstag tritt die Neuregelung des
Staatsbürgerschaftsgesetzes in Kraft, das jungen Menschen mit
Zuwanderungsgeschichte aus Drittstaaten eine doppelte
Staatsangehörigkeit leichter ermöglicht. Dazu erklärt die
Integrationsbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag,
Cemile Giousouf:
„Mit der Neuregelung haben wir einen guten Kompromiss für die
jungen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in Deutschland
beschlossen. In Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder können
zukünftig die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben und zugleich den
Pass des Herkunftslands ihrer Eltern behalten. Die
Entscheidungspflicht für eine Staatsbürgerschaft entfällt und die
doppelte Staatsbürgerschaft ist nicht auf Zeit, sondern dauerhaft
möglich. Diese Entscheidung ist ein wichtiges Signal für die Menschen
in unserem Land: Ihr gehört zu uns, auch wenn die Herkunftskultur
Eurer Eltern eine andere ist.“
Hintergrund:
Zukünftig können junge Menschen vor Vollendung des 21.
Lebensjahres, die in Deutschland geboren wurden und deren Eltern
einen ausländischen Pass haben, zwei Staatsangehörigkeiten besitzen.
Voraussetzung ist, dass die Person acht Jahre in Deutschland gelebt
haben muss oder sechs Jahre eine Schule in Deutschland besucht haben
muss. Auch ein in Deutschland erworbener Schulabschluss oder eine
abgeschlossene Berufsausbildung gelten als Kriterium für den
Doppelpass. Die Entscheidungspflicht zur deutschen oder eine anderen
Staatsbürgerschaft (so genannte „Optionspflicht“) entfällt bei
Erfüllung der genannten Kriterien.
Die bürokratischen Hürden sind sehr niedrig. Anhand der Meldedaten
wird durch die Ämter erfasst, welcher Jugendliche die Neuregelung in
Anspruch nehmen kann. Die Behörden prüfen automatisch vor Vollendung
des 21. Lebensjahrs, ob die Neuregelung auf die Kinder und
Jugendlichen zutreffen.
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