Der von der Anwaltssozietät PASCHEN in dem vor dem Landgericht Köln geführten Verfahren vertretene indische Windkraftanlagenhersteller Global Wind Power Limited (GWPL) hat nun die Aufhebung eines im letzten Jahr zugunsten des Insolvenzverwalters der Fuhrländer AG, Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt, erlassenen Versäumnisurteils erreicht. Das Landgericht hatte der indischen Gesellschaft, die von ihrer Verurteilung zur Zahlung von 50 Millionen Euro erst aus der Presse erfahren hatte, zunächst Wiedereinsetzung gewährt und wies die Klage des Insolvenzverwalters nun endgültig ab.
RA Lutz Paschen, der gemeinsam mit seiner Kollegin RAin Carolin Jünemann den Prozess für GWPL geführt hatte, erläuterte, dass der Insolvenzverwalter noch die Möglichkeit der Berufung habe, die Aussichten für einen Erfolg dieses Rechtsmittels aber vor dem Hintergrund der Urteilsbegründung äußerst gering seien. So habe das Gericht festgestellt, dass nicht nur im konkreten Falle die Voraussetzungen für den von dem Insolvenzverwalter behaupteten Schadenersatzanspruch nicht vorlägen, sondern dass einiges dafür spräche, dass die entsprechende Regelung im Lizenzvertrag bereits daran scheitere, dass man in einer Vielzahl von Vereinbarungen mit anderen Lizenznehmern entsprechende Formulierungen verwandt habe. Nach den dann anwendbaren strengen Maßstäben des AGB-Rechts sei die Regelung wohl ebenfalls unwirksam.