Die Länder haben die 41 Landkreise und Städte
ausgewählt, die ab dem nächsten Jahr zusätzlich zu den bestehenden 67
Optionskommunen Langzeitarbeitslose und ihre Familien in Eigenregie
nach dem SGB II (Hartz IV) betreuen und vermitteln. Dazu erklärt der
kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter
Götz:
„Die von der Koalition im Rahmen der Hartz-IV-Organisationsreform
durchgesetzte Ausweitung der Zahl der Optionskommunen von 69 auf 110
ist richtig. Neben zahlreichen Landkreisen werden jetzt auch große
Städte wie Stuttgart, Essen, Münster, Wuppertal, Ingolstadt und
Offenbach Langzeitarbeitslose eigenständig betreuen und vermitteln.
Die besondere Chance dieser kommunalen Option ist es, den
Hilfsbedürftigen Leistungen aus einer Hand anzubieten. Dabei geht es
nicht nur um reine Jobvermittlung. Schließlich liegen die Ursachen
für mangelnde berufliche Perspektiven häufig im sogenannten
vorgelagerten sozialen Bereich. Dieser umfasst Schuldner- oder
Drogenberatung und passgenaue Unterstützung von Familien, Kindern und
Jugendlichen.
Die Stärke der eigenverantwortlichen Wahrnehmung der Betreuung von
Langzeitarbeitslosen durch Kreise und kreisfreie Städte liegt in der
auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmten Hilfe. Im Gegensatz zu
dem von der SPD favorisierten zentralistischen Ansatz kommt mit der
Optionskommune die im Koalitionsvertrag beschriebene Kompetenz und
Erfahrung der Kommunen bestmöglich zum Tragen.“
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