Die SPD-Bundestagsfraktion will mit einem Antrag im
Deutschen Bun-destag die Bundesregierung auffordern, das Bildungs-
und Teilhabepaket zu reformieren. Die Ausschussberatung im
Unterausschuss Kommunales hat am vergangenen Mittwoch stattgefunden.
Hierzu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:
„Die SPD hätte mit ihrem Antrag vom Anfang April 2013 besser bis
Ende April gewartet – dann wäre die Kritik am Bildungs- und
Teilhabepaket nicht so sehr an der Realität vorbeigegangen. Im April
2013 mit alten Zahlen aus März 2012 zu agieren ist bemerkenswert und
nicht nachvollziehbar vor dem Hintergrund, dass aktuellere Zahlen
bereits bekannt gewesen sind. Das Angebot kommt deutlich besser bei
den Menschen an, als es im Antrag der SPD dargestellt wird. Dies wird
auch seitens der kommunalen Spitzenverbände bestätigt, die eindeutig
näher am Angebot dran sind und deren Wirksamkeit damit besser
bewerten können. Die SPD spielt hier ein falsches Spiel auf dem
Rücken der betroffenen Eltern und deren Kinder sowie der kommunalen
Einrichtungen und Träger des Bildungs- und Teilhabepakets. Eine
grundlegende Reform ist nicht geboten.
Wenn förderbare Angebote nicht überall in Deutschland
gleichermaßen angeboten werden, ist dies nicht dem Bildungs- und
Teilhabepaket anzukreiden. Die Übertragung der Zuständigkeit auf die
Kommunen erfolgte ausdrücklich vor dem Hintergrund, dass diese näher
am Bedarf und den Angeboten dran sind – regionale Unterschiede sind
normal und letztendlich hinzunehmen. Es kann nur gefördert werden,
wofür es auch einen Bedarf gibt bzw. dieser Bedarf nicht anderweitig
gedeckt werden kann. Gleiches gilt für Förderunterricht: wenn ein
Kind keine schlechten Schulleistungen erbringt, benötigt es keine
Schulförderung. Und auch das Interesse an Teilhabeangeboten wie Sport
oder Musik kann nicht verordnet werden. Hier spielen bei der
Mittelabrufung auch individuelle Neigungen eine nicht zu
unterschätzende Rolle. Die SPD überzieht maßlos, wenn sie vor dem
Hintergrund der vorliegenden Akzeptanzwerte das Bildungs- und
Teilhabepaket gänzlich in Frage stellt und komplett reformieren will.
Kritik am bürokratischen Aufwand ist mitunter durchaus
nachvollziehbar, allerdings nicht dem Bund anzulasten. Hier sind vor
allem die Kommunalverwaltungen gefordert, möglichst bürokratiearme
Angebote vorzulegen, die sicherstellen, dass ohne Papierwust und mit
möglichst geringem Aufwand die Leistungen beantragt werden können.
Die pauschalen Forderungen zur Entbürokratisierung des Bildungs- und
Teilhabepakets basieren auf einer falschen Einschätzung der Lage
durch die SPD. Die Ende April 2013 vorgestellte Zweijahresbilanz
sowie Erfahrungsberichte der Beteiligten vor Ort zeigen, dass es zwar
vereinzelt Nachbesserungsbedarf gibt – eine generelle Reform des
Bildungs- und Teilhabepakets ist jedoch nicht er-forderlich. Der
Ausbau der Bildungs-Infrastruktur fällt in die Zuständigkeit der
Länder. Der Bund ist beim Ausbau der Betreuung unterdreijähriger
Kinder in erhebliche Vorleistungen gegangen – die Länder haben hier
jedoch nicht ausreichend mitgezogen. Die Forderung nach zusätzlichen
(Bundes-)Mitteln zum Ausbau der Betreuungsangebote ist absolut nicht
nachvollziehbar. Die Forderungen des Antrags zum Ausbau der
Betreuungs-Infrastruktur könnten längst von den Bundesländern
umgesetzt werden. Warum wird die SPD denn nicht auf Länderebene
aktiv, statt immer wieder nach dem Bund zu rufen? Die permanenten
Forderungen an den Bund sollen letztendlich nur vom eigenen Versagen
in den Ländern ablenken.
Wer die Aufhebung des Kooperationsverbotes und ein dauerhaftes
Engage-ment des Bundes bei in Länderkompetenz fallenden Aufgaben
erwartet, muss auch akzeptieren, dass der Bund dann als Geldgeber
inhaltlich mitbestimmt. Die Bereitschaft der Betroffenen und
Beteiligten, dies zu akzeptieren, ist weit und breit nicht sichtbar.“
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