Am heutigen Donnerstag debattierte der Deutsche
Bundestag über die Wohnungspolitik. Dazu erklärt der
kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter
Götz:
„Eine angemessene Versorgung mit Wohnraum gehört zu den
Grundbedürfnissen eines menschenwürdigen Lebens.
Auch wenn seit drei Jahren der Aufwärtstrend auf dem Wohnungsmarkt
unverkennbar ist, erleben wir in vielen Großstädten und
Universitätsstädten Engpässe mit überproportional steigenden Mieten.
Das Angebot kann mit der wachsenden Nachfrage nicht mithalten.
Andererseits gibt es Städte und Landstriche mit Wohnungsleerstand.
D.h. wir haben einen differenzierten Wohnungsmarkt und wir müssen
passgenau auf bestimmte Engpässe reagieren. Hier sind Bund, Länder
und Kommunen in ihrer jeweiligen Zuständigkeit gefragt.
Mit der Föderalismusreform 2007 haben die Länder auf eigenen
Wunsch die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung
übernommen. Dafür erhalten die Länder jedes Jahr 518 Millionen Euro
vom Bund. Es kann jedoch nicht sein, dass diese Mittel, z.B. vom Land
Berlin, nicht zum Bau neuer Sozialwohnungen genutzt worden sind. Hier
brauchen wir eine Selbstverpflichtung der Länder, künftige Mittel
zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau einzusetzen.
Nur in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen kann die Beseitigung
der regionalen Wohnungsengpässe gelingen. Vor allem die Ballungsräume
sind gefordert, geeignetes Bauland auszuweisen – damit ist allerdings
nicht die „grüne Wiese“ gemeint. Große innerstädtische Brachflächen
(Industrie- oder Militärbrachen) können reaktiviert werden.“
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