In dieser Woche berät der Deutsche Bundestag in
erster Lesung den von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU)
vorgelegten Gesetzentwurf zur Verbesserung des sogenannten
„Feuerwehrführerscheins“. Dazu erklärt der kommunalpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:
„Unnötige bürokratische Hürden werden beseitigt und die
Einsatzfähigkeit freiwilliger Hilfsorganisationen des
Katastrophenschutzes umfassend erhöht. Nach Schätzung des Deutschen
Feuerwehrverbandes sind davon bundesweit rund 16.000 Fahrzeuge
betroffen.
Der Gesetzentwurf der unionsgeführten Bundesregierung stärkt das
ehrenamtliche Engagement der freiwilligen Helfer bei den Feuerwehren,
Rettungsdiensten, des technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten
des Katastrophenschutzes. CDU, CSU und FDP wollen Rechtssicherheit
für die ehrenamtlichen Einsatzfahrer herstellen und dabei die
Kommunen möglichst wenig belasten.
Wichtig ist, dass die Hilfsorganisationen neben der internen
Einweisung auch eine organisationsinterne Prüfung auf
Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7,5 t
durchführen können. Für die betroffenen freiwilligen Fahrer eröffnet
sich so ein effektives und trotzdem einfaches Verfahren. Nach
Inkrafttreten des Gesetzes können die ermächtigten Landesregierungen
die Ausstellung der Fahrberechtigungen entsprechend ihrer regionalen
Bedürfnisse selbst ausgestalten.“
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