Götz: Gewerbesteueraufkommen überschreitet 2012 erstmals das Vorkrisenniveau von 2008

Nach der heute vorgestellten Steuerschätzung werden
die Kommunen im laufenden Jahr 2012 rund 3,9 Milliarden Euro mehr
einnehmen als im vergangenen Jahr 2011. Dazu erklärt der
kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter
Götz:

„Die prognostizierten Steigerungen der Steuereinnahmen von 5,1
Prozent im Jahr 2012 bzw. 4,6 Prozent im Jahr 2013 kommen für die
Kommunen wie gerufen.

Besonders erfreulich ist, dass das Aufkommen der Gewerbesteuer in
diesem Jahr erstmals das Vorkrisenniveau des Jahres 2008
überschreiten wird. Das ist eine wichtige Erfolgsmarke der auf
Wachstum ausgerichteten Politik der Bundesregierung. Die Entwicklung
beweist, dass die Kommunen vom Wachstumsimpuls des Jahres 2010
nachhaltig profitieren.

Da sich Bund, Länder und Gemeinden bis 2016 auf 29,4 Milliarden
Euro mehr Steuereinnahmen einstellen können, sichert dies auf allen
staatlichen Ebenen kommunalrelevante Handlungsspielräume. Außerdem
liegt auf der Hand, dass der Staat tatsächlich über die Möglichkeit
verfügt, den Steuer-Grundfreibetrag anzuheben und die gegenüber den
Steuerzahlern ungerechte kalte Progression zu bekämpfen.

Aus kommunalpolitischer Sicht ist besonders zu begrüßen, dass
vorübergehende Mindereinnahmen, die mit dieser von der Koalition
geplanten Steuersenkung ab 2013 einhergehen werden, zu zwei Dritteln
vom Bund und nur zu einem Drittel von Länder und Gemeinden getragen
werden sollen. Von dem durch die Steuersenkung initiierten
Wachstumsimpuls werden die Kommunen in vollem Umfang profitieren, das
belegt die Entwicklung der vergangenen Jahre.“

Hintergrund

Der von der Bundesregierung in der Kabinettsitzung am 7. Dezember
2011 beschlossene Entwurf eines „Gesetzes zum Abbau der kalten
Progression“ sieht eine Änderung des Einkommensteuertarifs vor.

Diese für die Jahre 2013 und 2014 vorgesehene Tarifkorrektur lässt
die bestehende Struktur des progressiven Einkommensteuertarifs
unverändert, sorgt aber dafür, dass es bei Einkommenserhöhungen im
Ausmaß der Inflation zu keinem Anstieg der durchschnittlichen
Steuerbelastung kommt. Ziel ist keine Steuersenkung im traditionellen
Sinn, sondern ein Ausgleich für die verdeckten Steuererhöhungen aus
der kalten Progression.

Im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung nach § 1 des
Finanzausgleichsgesetzes wird der Bund einmalig die
Steuermindereinnahmen allein tragen, die auf den weitergehenden
Ausgleich der kalten Progression durch die vorgesehene prozentuale
Anpassung des Tarifverlaufs an die Preisentwicklung entfallen.

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