An diesem Freitag findet im Deutschen Bundestag die
erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des SGB XII
statt. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:
„Durch die Übernahme der Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung entlastet der Bund die Kommunen allein im
Zeitraum 2012 bis 2016 voraussichtlich um rund 20 Milliarden Euro.
Das ist die größte Kommunalentlastung in der Geschichte der
Bundesrepublik.
Profitieren werden davon besonders die Kommunen, die unter
drängenden Finanzproblemen leiden. Dieser Zusammenhang wurde im
Rahmen der von der christlich-liberalen Koalition initiierten
Gemeindefinanzkommission untersucht. Für uns war es wichtig, dass die
Entlastung nicht zweckgebunden ist. Denn nur wenn ausreichend Mittel
zur freien Verfügung stehen, wird die Selbstverwaltungskraft vor Ort
gestärkt. Das ist unser erklärtes Ziel.
Die Kostenübernahme der Altersgrundsicherung steht sinnbildlich
für einen Paradigmenwechsel in der Bundespolitik. Anstelle – wie in
der Vergangenheit – die Kommunen mit immer neuen Aufgaben und
Ausgaben zu belasten, stärken wir die Städte, Gemeinden und
Landkreise. Zentrale Faktoren sind dabei die schrittweise Umsetzung
der Ergebnisse der Gemeindefinanzkommission, die Entlastung bei den
Sozialausgaben durch den Bund und eine auf Wachstum ausgerichtete
Politik der Bundesregierung. Die Früchte dieser Politik lassen sich
auch bei der Entwicklung der kommunalen Gewerbesteuer ablesen.
Die kommunale Finanzmisere, die unter Rot-Grün im Jahr 2003 mit
einem Kommunaldefizit von über acht Milliarden Euro ihren Höhepunkt
erreichte, und die Auswirkungen der globalen Finanzmarkt- und
Wirtschaftskrise sind überwunden. Mehr noch, die Ursachen konnten
strukturell und damit auf Dauer behoben werden. Für das laufende Jahr
2012 kann mit einem Haushaltsüberschuss der Städte, Gemeinden und
Kreise von bundesweit rund 2,5 Milliarden Euro gerechnet werden.
Dieser Haushaltsüberschuss wird sich nach Einschätzung des
Bundesfinanzministeriums bis 2016 kontinuierlich auf rund 5,5
Milliarden Euro steigern.“
Hintergrund:
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hatte
Rot-Grün im Jahr 2003 eingeführt und auf die Kommunen übertragen,
ohne für die notwendige Finanzierung zu sorgen. Dabei haben sich die
Kosten seit der Einführung verdreifacht und belaufen sich zur Zeit
auf jährlich rund vier Milliarden Euro, mit dynamisch steigender
Tendenz infolge des demografischen Wandels. Rot-Grün speiste die
Kommunen damals mit einer fixen Bundesbeteiligung von 409 Millionen
Euro ab und war nicht bereit, den Bundesanteil zu erhöhen.
Der Tiefpunkt der Kommunalfinanzen war zu Beginn der zweiten
Wahlperiode von Gerhard Schröder erreicht – fünf Jahre vor der
Insolvenz von Lehman Brothers, dem Auftakt zur globalen Finanzmarkt-
und Wirtschaftskrise.
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