Heute hat der Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
einstimmig zugestimmt. Das ist auch ein gutes Signal für die vom
Bundesministerium beabsichtigte Änderung der Baunutzungsverordnung.
Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:
„Die Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen,
Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen ausgehenden
Kinderlärms führt dazu, dass gegen diese Einrichtungen seltener
vorgegangen wird. Das unterstützt die Städte und Gemeinden bei dem
von der Bundesregierung geförderten Ausbau der Kinderbetreuung.
Eine zusätzliche Weichenstellung für mehr Kinderbetreuung vor Ort
ist die im Baurecht geplante generelle Zulässigkeit von Kitas in
sogenannten reinen Wohngebieten. Im Rahmen der
Bauplanungsrechtsnovelle wollen wir die Baunutzungsverordnung
entsprechend ändern. Ferner wird geprüft, wie durch eine Ergänzung im
Baugesetzbuch diese Regelung auch auf geltende Bebauungspläne
ausgeweitet werden kann.“
Hintergrund:
CDU, CSU und FDP haben bereits im Koalitionsvertrag klargestellt,
dass Kinderlärm keinen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen
geben darf. Mit der anstehenden Privilegierung von Kinderlärm im
Rahmen der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfolgt ein
wichtiger Schritt.
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