Heute haben die Ausschüsse des Deutschen
Bundestages den Entwurf für eine Neufassung des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes beschlossen. Dazu erklären der
kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter
Götz und der stellvertretende Vorsitzende des
Bundestags-Unterausschusses Kommunales, Ingbert Liebing:
„Mit der nunmehr beschlossenen Fassung besteht Einvernehmen mit
dem kommunalen Bereich“ erklärt Götz.
„Jetzt gibt es klare Definitionen, unter welchen Voraussetzungen
gewerbliche Abfallsammlungen zugelassen werden können, ohne die
Verantwortung der Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorger zu
gefährden. Rosinenpickerei wird rechtssicher ausgeschlossen,
kommunale Verantwortung für die Abfallbeseitigung gesichert“, sagt
Liebing.
Götz appelliert an die Bundesländer: „Aus kommunalpolitischer
Sicht ist es wichtig, dass das Gesetz nach seiner Verabschiedung im
Bundestag am kommenden Freitag auch im Bundesrat auf Zustimmung
stößt. Dann herrscht für die Kommunen als öffentlich-rechtliche
Entsorgungsträger und für von ihnen beauftragte Dritte endlich
Rechtssicherheit.“
Hintergrund:
In den vergangenen Tagen wurden intensive Gespräche zwischen dem
Bundesumweltministerium, den Koalitionsfraktionen und den kommunalen
Spitzenverbänden geführt. Dabei war es gelungen, zu den §§ 17 und 18
ein kommunalfreundliches Änderungspaket zu schnüren.
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