Es ist ein alltägliches Szenario: Ein Arbeiter, der allein im
Baugewerbe, in einem Logistikzentrum oder in anderen besonderen Räumlichkeiten
tätig ist, erleidet einen Unfall und verletzt sich schwer. Oder es findet ein
gewaltsamer Überfall statt. Das Problem: Niemand bemerkt zunächst etwas, niemand
ist vor Ort, um Erste Hilfe zu leisten. Das ist eine unter Umständen
hochriskante Situation, der viele Alleinarbeiter im Alltag ausgesetzt sind.
Dabei ist es die Pflicht des Arbeitgebers, in solchen Fällen für entsprechenden
Schutz zu sorgen, auch bekannt als sogenannte Fürsorgepflicht. Hier lauern
rechtliche Risiken. Werden diese verletzt, kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber
auf Schadensersatz verklagen, und das kann bisweilen durchaus teuer werden.
Dabei ist es keineswegs aufwendig oder sonderlich kostspielig, präventiv
entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Alleinarbeitern zu treffen.
ALMAS INDUSTRIES bringt jetzt für typische Risikosituationen einen mobilen,
automatischen „Man-Down-Alert“ auf den Markt – hierzulande auch bekannt als
„Totmannschalter“ oder „Totmannmelder“.
Es gibt zahlreiche Vorschriften und Gesetze, die der Sicherheit und dem Schutz
von Alleinarbeitern dienen. Doch wie genau wird Alleinarbeit eigentlich
definiert? Als Alleinarbeiter werden Personen bezeichnet, die allein und
außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen ihre berufliche Tätigkeit
ausführen. Um diese Personengruppe zu schützen, muss der Arbeitgeber über
allgemein gängige Schutzmaßnahmen hinaus dafür sorgen, dass geeignete technische
und organisatorische Maßnahmen getroffen werden. Dazu gehören Notruf- bzw.
Überwachungsmöglichkeiten, Kontrollgänge einer zweiten Person, Telefon- oder
Funkmeldesysteme, aber auch eine ständige Kameraüberwachung. Konkret festgelegt
sind die Verpflichtungen des Arbeitgebers im Arbeitsschutzgesetz. In §10 heißt
es:
„Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten
sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe,
Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. […] Er
hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu
außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der
medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet
sind.“
Weiterhin wurde auch in der Arbeitsstättenverordnung (§4) geregelt, welche
Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe im Falle von Alleinarbeit benötigt
werden: „[…] bei Alleinarbeit können – gegebenenfalls auch willensunabhängig
wirkende – Personen-Notsignal-Anlagen verwendet werden.“ Die
Unfallverhütungsvorschriften der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
unterstützt diese Verpflichtungen ebenfalls.
Zusammengefasst ist der Arbeitgeber also verpflichtet, in bestimmten
Konstellationen allein arbeitende Arbeitnehmer mit technischen
Schutzvorrichtungen wie Personen-Notsignal-Geräten auszustatten.
Wodurch zeichnet sich der neue Totmannschalter von ALMAS INDUSTRIES aus? In
seiner Eigenschaft als Personen-Notruf-System dient der Totmannmelder in erster
Linie als ein Warngerät, in dem Technologie und Dienstleistungen kombiniert
werden, um die Sicherheit der mitführenden Person zu gewährleisten. Liegt ein
Notfall vor, also ein Unfall oder sonstige Bedrohung, drückt der Mitarbeiter die
SOS-Taste und erhält anschließend schnelle Hilfe durch die verbundene Notruf-
und Serviceleitstelle. Der Totmannschalter oder „Man-Down-Alert“ kommt in
zahlreichen Branchen zum Einsatz, zum Beispiel in Transport- und
Logistikunternehmen, im Gesundheitswesen, Baugewerbe, bei Wachdiensten
(Justizvollzug), Einzelarbeitsplätzen mit Gefährdung, psychiatrischen
Einrichtungen und vielen weiteren. Daher sind auch die Ansprüche an das Gerät
sehr unterschiedlich. ALMAS INDUSTRIES bietet maßgeschneiderte Lösungen, die der
optimalen Absicherung dienen, unabhängig von der Branche. So lässt sich
beispielsweise je nach Alarmfall eine individuelle Benachrichtigung an die
zuständige Stelle festlegen.
Das Personen-Notruf-Gerät ist klein und handlich und lässt sich ohne
Einschränkungen bei der Arbeit mit sich führen. Es vereint mehrere Funktionen in
sich, darunter einen Überfall-Knopf (im Falle von Angriffen oder Bedrohungen),
GPS-Ortung und einen Lage- und Fallsensor (im Falle eines Sturzes). Hinzu kommt
eine neue Analyse-Technologie, die dazu dient, festzustellen, ob eine Person
noch voll handlungsfähig ist und in dem Fall, in dem sie es nicht ist,
automatisiert Alarm auszulösen. Dank der ebenfalls integrierten Lautsprecher und
eines Mikrofons wird außerdem die Kommunikation in Notsituationen ermöglicht,
sofern der Betroffene noch bei Bewusstsein ist.
Erleidet der Alleinarbeiter also einen Unfall bei der Ausübung seiner Tätigkeit,
so erkennt das Gerät dank des Lage- und Fallsensors, dass sich dieser in einer
liegenden Position befindet und womöglich Hilfe braucht. Der Alarm wird
ausgelöst und an die ausgewiesene und zertifizierte Notrufleistelle geleitet.
Anhand des eingebauten GPS-Senders und der Zuordnung des Geräts wird der
Aufenthaltsort sowie die betroffene Person identifiziert. Die Rettungskräfte
werden alarmiert und erreichen den Mitarbeiter am Unfallort, sodass ihm
rechtzeitig geholfen werden kann.
Als eines der führenden Unternehmen für Sicherheitstechnik im Betrieb und
Unternehmen bietet ALMAS INDUSTRIES ein komplettes Service-Paket, das alle
Leistungen von Beratung bis Produktwartung enthält. Im persönlichen Gespräch
werden die Anforderungen der Kunden ermittelt und eine Lösung für das
entsprechende Risikoprofil empfohlen. Da zum Leistungsportfolio des
internationalen Unternehmens weitere moderne Technologien gehören, ist es auch
möglich, über den Totmannmelder hinaus eine umfassende Sicherheitslösung aus
mehreren Elementen zusammenzustellen, sei es eine webbasierte
Arbeitszeiterfassung, Videoüberwachung per mobiler App oder Zutrittskontrolle
auf Basis biometrischer Merkmale.
25.000 Kunden aus acht europäischen Ländern vertrauen bisher auf die
Sicherheitslösungen von ALMAS INDUSTRIES.
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