Greenpeace: Endlagerbau in Gorleben ist rechtswidrig / Klage gegen Rahmenbetriebsplan für niedersächsischen Salzstock eingereicht

Greenpeace und die Rechtshilfe Gorleben haben heute
zusammen mit betroffenen Anwohnern Klage gegen die Wiederaufnahme der
sogenannten Erkundung im Salzstock Gorleben eingereicht. Die Klage
beim Verwaltungsgericht Lüneburg richtet sich gegen die im September
genehmigte Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes aus dem Jahr 1982.
Die Verlängerung ist nach Ansicht der Kläger rechtswidrig, da
sämtliche Voraussetzungen wie Art und Menge der Abfälle,
Erkundungsumfang und Sicherheitsanforderungen sich seit 1982 geändert
haben. Die unabhängige Umweltorganisation Greenpeace fordert erneut,
den Endlagerstandort Gorleben aufzugeben und eine ergebnisoffene
vergleichende Standortsuche nach internationalen wissenschaftlichen
Standards zu starten.

„Mit Tricksereien will die Bundesregierung den Salzstock in
Gorleben nach heute nicht mehr gültigem Recht als Endlager ausbauen.
Die Öffentlichkeit soll draußen bleiben bis alles fertig ist“, sagt
Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler. „Das ist juristisch unzulässig
und dagegen klagen wir.“

Keine Erkundung – In Gorleben wird bereits ein Endlager gebaut

Der strittige Rahmenbetriebsplan wurde im Jahr 1982 nach damaligem
Bergrecht erstellt. In diesem wurde die Erkundung des gesamten
Salzstocks als Endlager für hochradioaktiven Atommüll genehmigt. Das
Bundesumweltministerium will jetzt jedoch nur noch den nordöstlichen
Teil des Salzstocks untersuchen, da der Rest geologisch ungeeignet
ist oder die Salzrechte fehlen. „Das ist hochgradig
sicherheitsrelevant“, so Asta von Oppen von der Rechtshilfe Gorleben.
„Wer nur einzelne Abschnitte des Salzstocks untersucht und dabei vor
geologischen Mängeln die Augen verschließt, kann nicht sagen,
Gorleben sei sicher.“ Nach Ansicht der Kläger muss das
Bundesumweltministerium dafür einen neuen Rahmenbetriebsplan
beantragen.

Selbst das Bundesamt für Strahlenschutz hatte 1993 in einer
schriftlichen Stellungnahme festgestellt: „Die Beschränkung der
Erkundung auf den nordöstlichen Teil des Salzstocks wäre ein neues
Vorhaben, für das neue Betriebsplanverfahren durchgeführt werden
müssten.“ Ein neuer Antrag müsste jedoch dem seit 1990 geltenden
Bergrecht folgen und würde eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit
Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern. „Genau das will die
Bundesregierung umgehen, um schnell und ohne großes Aufsehen
Tatsachen zu schaffen“, so von Oppen.

Nach Auffassung von Greenpeace, der Rechtshilfe Gorleben und den
Anwohnern müssten die Arbeiten in Gorleben darüber hinaus nicht nur
dem aktuellen Bergrecht, sondern auch dem wesentlich strengeren
Atomrecht genügen. Denn in Gorleben wird bereits ein Endlager gebaut:
Schächte, Strecken und Betriebsräume entsprechen den Industrienormen
für ein Endlager. Sowohl die Lagerung von heute 91 Castorbehältern
genau über dem Salzstock als auch die Untersuchung nur eines
Endlagerstandortes sind nach Ansicht der Kläger juristisch als
Vorfestlegung zu werten.

Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Mathias Edler,Tel.
0171-8891 096, Asta von Oppen, Tel. 0160-95856 906, oder
Pressesprecherin Cornelia Deppe-Burghardt, Tel. 0151-14533 087.
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