Grenzüberschreitende Erbfälle: steigende Bedeutung für deutsche Familien mit Immobilienbesitz in Frankreich

Grenzüberschreitende Erbfälle: steigende Bedeutung für deutsche Familien mit Immobilienbesitz in Frankreich
Erbrecht in Deutschland & Frankreich (© )
 

Hamburg / Südfrankreich, November 2025 – Deutsche Familien mit Immobilien in Frankreich stehen im Erbfall zunehmend vor rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen. Ob Ferienhaus in der Provence, Apartment in Paris oder Landgut an der Côte d Azur – grenzüberschreitende Erbfälle nehmen stetig zu.

Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, mit Kanzleistandorten in Hamburg und Südfrankreich, ist auf grenzüberschreitendes Immobilien- und Erbrecht spezialisiert. Er betreut deutsche Mandanten, die Vermögen oder Immobilien in Frankreich besitzen, sowohl bei der Nachlassplanung als auch bei der Abwicklung internationaler Erbfälle.

Zunehmende Internationalisierung privater Nachlässe

Immer mehr Deutsche erfüllen sich den Traum vom eigenen Haus in Frankreich. Doch im Erbfall führt das häufig zu Unsicherheiten. Seit Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) im Jahr 2015 richtet sich das anwendbare Erbrecht grundsätzlich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Wer in Deutschland lebt, aber Immobilien in Frankreich besitzt, muss deshalb rechtzeitig entscheiden, ob deutsches oder französisches Erbrecht gelten soll.

Ohne klare Rechtswahl kann französisches Erbrecht Anwendung finden – mit erheblichen Folgen für Pflichtteilsrechte, Erbquoten und Steuerlast.

Unterschiede zwischen deutschem und französischem Erbrecht

Das französische Erbrecht unterscheidet sich in mehreren Punkten deutlich vom deutschen:

* Kinder haben einen gesetzlichen Mindestanteil am Nachlass („réserve héréditaire“), der nicht beliebig umgangen werden kann.
* Ehepartner sind im französischen Recht oft schlechter gestellt als im deutschen.
* Die französische Erbschaftsteuer kann – abhängig vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert der Immobilie – erheblich höher ausfallen als in Deutschland.

„Wer in Frankreich eine Immobilie besitzt, sollte sich frühzeitig beraten lassen“, sagt Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf.
„Ein rechtssicheres Testament und eine klare Rechtswahl können Streit und steuerliche Nachteile vermeiden.“

Individuelle Beratung bei deutsch-französischen Erbfällen

Rechtsanwalt Schwarzkopf bietet Mandanten umfassende Unterstützung in allen Fragen des deutsch-französischen Erbrechts:

* Gestaltung und Anpassung von Testamenten mit Auslandsbezug
* Rechtswahl nach der EU-Erbrechtsverordnung
* Abwicklung von Nachlässen mit Immobilien in Frankreich
* Pflichtteils- und Erbauseinandersetzungen
* Zusammenarbeit mit französischen Notaren und Behörden
* Prüfung steuerlicher Folgen und Nachlassplanung

Dank seiner Tätigkeit in Hamburg und Südfrankreich kann Rechtsanwalt Schwarzkopf Mandanten persönlich in beiden Ländern begleiten.

Internationale Erfahrung für komplexe Fälle

Henning Schwarzkopf ist deutscher Rechtsanwalt mit internationalem Hintergrund. Nach seiner Zulassung in Deutschland studierte und arbeitete er mehrere Jahre in den USA, später in Hongkong, Singapur, Südostasien und Frankreich. Heute berät er schwerpunktmäßig deutsche Mandanten bei grenzüberschreitenden Immobilientransaktionen und Erbfällen, insbesondere im Verhältnis zu Frankreich.

Diese internationale Erfahrung ermöglicht eine umfassende Beratung unter Berücksichtigung der jeweiligen Rechtsordnungen und steuerlichen Besonderheiten – ein entscheidender Vorteil für Eigentümer mit Vermögen in mehreren Ländern.

Fazit:

Grenzüberschreitende Erbfälle gewinnen für deutsche Familien mit Immobilien in Frankreich zunehmend an Bedeutung. Unterschiede im Erb- und Steuerrecht machen eine fachkundige Beratung unverzichtbar.
Mit seiner Spezialisierung auf das deutsch-französische Erbrecht unterstützt Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf Mandanten bei der rechtssicheren Nachlassgestaltung und Erbabwicklung – sowohl in Deutschland als auch in Frankreich.

Firma / Herausgeber:

Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, M.C.L.
Internationales Immobilien- und Erbrecht
Hamburg & Südfrankreich
www.schwarzkopf-law.com
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Ansprechpartner für die Presse:

Henning Schwarzkopf, M.C.L.,Rechtsanwalt
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Web: www.schwarzkopf-law.com