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Grid Content Group AG: Einigkeit im Patentstreit zwischen der
Deutschen Telekom und der GRID-ware GmbH
EquityStory AG-Media / 05.04.2012 / 10:33
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Einigkeit im Patentstreit zwischen
der Deutschen Telekom und der GRID-ware GmbH
Baierbrunn, 29. März 2012. –Die Deutsche Telekom und wir haben im Rahmen
einer Lizenzvereinbarung Einigkeitüber die Nutzung einer Lösung im Bereich
IP-TV erzielt. Alle Rechtsstreitigkeiten wurden gütlich beigelegt–, so Ingo
Wolf, Geschäftsführer der GRID-ware GmbH. Nach einem jahrelangen
Rechtsstreit, in dem eine Nichtigkeitsklage der Telekom das Patent der
GRID-ware GmbH zur Distribution linearer Programme in Frage gestellt hatte,
konnte zwischen den Parteien nun endlich eine gemeinsame Position gefunden
werden.
Im Markt waren im Rahmen des Verfahrens lange Diskussionen entbrannt, ob
man das als –herkömmliches Fernsehen– bekannte Verfahren der linearen
Distribution von Programmen mit Programmablaufschemata für den IP-Raumüberhaupt schützen könne. Mit der Zuteilung des Patentes im Jahr 2004 galt
diese Frage zunächst als geklärt. Jedoch mit Einreichung der
Nichtigkeitsklage durch die Deutsche Telekom war wieder Bewegung in die
Argumentationen gekommen.
Nun, nach der Einigung der Unternehmen, stellt sich die Situation wohl auch
juristisch als erneut geklärt dar.
Die Deutsche Telekom und die GRID-ware GmbH sind somit zurzeit die einzigen
Unternehmen, dieüber das Recht verfügen, lineare Programme nach dem Patent
der GRID-ware GmbH zu distribuieren. GRID-ware GmbH besitzt zudem das
Recht, die Lizenzen am Patent auch weitergeben zu dürfen. Sie arbeitet mit
der Konzernmutter GRID Content Group AG zusammen, die jene Art der
Programme im Markt verbreitet und gerade kurz vor dem Relaunch ihrer neuen
Software steht.
Günstiger hätte die Einigung zeitlich kaum kommen können, da trotz großer
Investitionen und vieler zufriedener Kunden der Aktienkurs des Unternehmens
GRID Content Group AG im Rahmen des Verfahrens mehr als 80% seines
Kurswertes verloren hatte.
Auf dem Markt wird es jetzt heißhergehen. Viele Unternehmen, die in den
letzten Jahren bereits mit der linearen Distributionsart begonnen hatten,
geraten nun in Gefahr, Ihre Services einstellen zu müssen, sofern sie das
Patent brechen. Zudem könnten hohe Strafzahlungen auf dieüberwiegend
kleinen Unternehmen zukommen, meint Ingo Wolf weiter.
Zur weiteren Vorgehensweise erklärt er: –Wir denken nunüber Sanktionen
gegenüber den Patentbrechern nach und sind zur Zeit im Prozess einer
Evaluierung des Marktgeschehens. Viele Unternehmen sind wohl davon
ausgegangen, dass in diesem Verfahren das Patent vernichtet werden würde.
Nun sind entgegen allen Unkenrufen sowohl die Deutsche Telekom als Nutzer
als auch die GRID-ware GmbH als Rechtetochter der GRID Content Group AG in
eine starke Position geraten.–
Auf dem IP-TV-Markt bleibt es also passend zur NAB spannend.
Weitere Informationen: GRID-ware GmbH, Astrid Simon, Höllriegelskreuther
Weg 3, 82065 Baierbrunn, Tel.: +49 89 – 7 44 88 88-12, E-Mail:
Astrid.Simon@GRID-TV.com
Pressekontakt: Konzept PR GmbH, Agentur für Public Relations, H. Jürgen
Gocke, Leonhardsberg 3, 86150 Augsburg, 0821 – 34 300 12, E-Mail:
J.Gocke@konzept-pr.de
Ende der Pressemitteilung
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