Im Innenausschuss fand heute eine Anhörung zur
Reform des Bundestagswahlrechts statt. Zu den Ergebnissen erklären
der erste Parlamentarische Geschäftsführer der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Grosse-Brömer, und der
stellvertretende Vorsitzende, Günter Krings:
„Die Sachverständigen haben den fraktionsübergreifenden
Gesetzentwurf als verfassungsgemäß bestätigt. Wir sehen daher keinen
zwingenden inhaltlichen Änderungsbedarf mehr im neuen Wahlgesetz und
sind bereit, das Gesetzgebungsverfahren abzuschließen. Das wollen wir
möglichst zügig tun, damit unser Wahlrecht schnellstmöglich wieder
auf einem sicheren Fundament steht.“
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