Grün-Schwarz ermöglicht Beamten 2000 Euro „Mindestversorgung“ nach nur fünf Jahren!

„Im Versorgungsrecht und in anderen Gesetzen hat sich an
verschiedenen Stellen ein Anpassungsbedarf ergeben.“ So begründet die
Landesregierung die Gesetzesänderung, die am vergangenen Donnerstag im Landtag
diskutiert wurde. Dr. Rainer Podeswa, stellvertretender Vorsitzender und
finanzpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, stach dabei jedoch besonders die
neue „Mindestversorgung“ für Beamte ins Auge. Demnach bekommen Beamte künftig,
wenn sie nicht mehr arbeiten können oder keine „Verwendung“ mehr für sie
besteht, eine sogenannte „Mindestversorgung“ von etwa 2000 Euro monatlich. Diese
steht ihnen selbst dann zu, wenn sie nur in Teilzeit gearbeitet haben und
bereits nach der Mindestanwartschaft von nur fünf Jahren.

Gewaltiges grünes Geschmäckle

Für Dr. Rainer Podeswa hat dies ein gewaltiges „grünes Geschmäckle“: „Gerade von
den Grünen wissen wir, dass sie beispielsweise ihre parlamentarischen
Mitarbeiter blitzartig nach nur einer Legislatur verbeamten“, so Dr. Podeswa.
„Wenn diese dann – beispielsweise wegen psychischer Probleme aufgrund des für
sie beängstigenden Klimanotstandes – berufsunfähig werden, dann steht ihnen
sofort eine Pension von 2000 Euro zu, selbst wenn sie vorher nur in Teilzeit
arbeiteten.“ Statistisch erreicht jeder fünfte Beamte die Regelaltersgrenze
nicht.

Grün-Schwarz hat 6440 zusätzliche Beamtenstellen geschaffen

Gemäß Nebenabreden zum Koalitionsvertrag wollten Bündnis 90/Die Grünen und die
CDU eigentlich zwischen 2016 und 2021 immerhin 5000 Stellen abbauen! Stattdessen
haben sie nun 6440 zusätzliche Stellen geschaffen! Seit der „grünen
Machtergreifung“ in Baden-Württemberg 2011 wurden sogar 10.860 neue
Beamtenstellen geschaffen!

Ein Arbeitnehmer müsste dafür 70 Jahre arbeiten!

Der AfD-Abgeordnete Podeswa wundert sich, dass die grüne Staatssekretärin des
Finanzministeriums während der Plenardebatte zumindest nach seiner zweiten
Nachfrage die 2000 Euro Mindestversorgung für Teilzeit-Beamte tatsächlich
bestätigte. Zum Vergleich beschreibt er die Situation für normale Arbeitnehmer:
„Die Regelaltersrente bekommt, wer fünf Jahre eingezahlt hat und mindestens 65
bis 67 Jahre alt ist. Sie lag 2018 bei durchschnittlich 638 Euro. Die
Durchschnittsrente lag 2018 bei 906 Euro.“ Demnach müsste ein Arbeitnehmer etwa
70 Jahre ununterbrochen arbeiten, um Rentenansprüche in Höhe der
Mindestversorgung für Beamte zu erwirtschaften.

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