Die Bundesregierung hat im ersten Halbjahr 2012 die bisher erfolgreiche Gründungsförderung aus Arbeitslosigkeit faktisch abgeschafft. Die Zahl der Neugründer aus Arbeitslosigkeit mit Gründungszuschuss schrumpfte im Juni/Juli 2012 auf nur noch ein Zehntel der Vorjahresmonate. Die Chance der ca. 4,45 Millionen ALG-II-Empfänger auf eine Gründungsförderung durch Einstiegsgeld ist inzwischen auf unter 1:1500 gesunken. Parallel verschlechtert sich nach Angaben der Agentur für Arbeit die früher positivere Abgangsrate Arbeitsloser aus der Arbeitslosigkeit.
Nach der Sommerpause kann die hier federführende Bundesarbeitsministerin von der Leyen dem Kabinett über ihre Erfolge beim fast totalen Gründungsförderkahlschlag bei den Arbeitslosen Deutschlands berichten. In den Monaten Juni/Juli 2012 konnte sie im Vorjahresvergleich bereits 90 % aller Neugründungen mit Gründungszuschuss verhindern. Und im Juli 2012 wurden bei 4.448.000 ALG-II-Empfängern insgesamt nur noch für 253 Neugründern ein Zuschuss durch Einstiegsgeld bewilligt. Das belegt die Auswertung der Monatsberichte der Bundesagentur für Arbeit ab Januar 2011 bis Juli 2012 durch akademie.de.
Die Analyse ist einsehbar unter
–Gründungsförderung für Arbeitslose: Die Totenglocken läuten!–
http://www.akademie.de/wissen/gruendungsfoerderung-fuer-arbeitslose-abgeschafft
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