Gruppenanfragen bringen Steuerfahnder auf die Spur von unversteuerten Kapitaleinkünften auf Schweizer Konten – Selbstanzeige als Ausweg

Deutsche Steuerfahnder können mit einer sog.
Gruppenanfrage Einsicht in die Schweizer Konten deutscher Bürger
erhalten und unversteuerten Kapitaleinkünften auf die Spur kommen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn,
Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das
Bankgeheimnis in der Schweiz dürfte bald der Geschichte angehören.
Allerdings ist es in Bezug auf die Auslandskonten deutscher
Staatsbürger schon seit Februar 2013 äußerst brüchig. Seitdem können
die deutschen Finanzbehörden sog. Gruppenanfragen an die Schweizer
Banken richten. Charakteristisch für diese Anfragen ist, dass Daten
nicht zu einzelnen Kontoinhabern, sondern zu Personenkreisen mit
bestimmten Verdachtsmomenten abgefragt werden. Diese Gruppenanfragen
sind rückwirkend bis zum 1. Februar 2013 möglich. Die Banken müssen
den deutschen Behörden Auskunft erteilen und die gewünschten Daten
übermitteln. Ihre Kunden muss die Bank darüber nicht informieren.

Für deutsche Bürger mit unversteuerten Kapitaleinkünften bedeutet
dies, dass die Steuerhinterziehung immer noch entdeckt werden kann,
selbst wenn sie das Konto in der Schweiz nach dem 1. Februar 2013
bereits aufgelöst haben. Wird die Steuerhinterziehung entdeckt, droht
den Betroffenen eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Das
Strafmaß reicht dabei von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen. Um
einer Strafverfolgung zu entgehen, haben die Betroffenen noch die
Möglichkeit, eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung zu stellen.
Diese kann aber nur für Straffreiheit sorgen, wenn sie rechtzeitig
gestellt wird.

Obwohl die Zeit drängt und die Luft für Steuersünder mit
Auslandskonto in der Schweiz immer dünner wird, muss eine
Selbstanzeige immer gründlich und gewissenhaft vorbereitet werden.
Denn nur wenn die Selbstanzeige vollständig und fehlerfrei ist, kann
sie auch ihre gewünschte Wirkung entfalten. Da es bei einer
Selbstanzeige viele Fehlerquellen gibt, sollte sie von einem Laien
niemals im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst
werden. Das Risiko, dass sie dann fehlschlägt, ist groß.

Sicherer ist es, von Anfang an im Steuerrecht erfahrene
Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige zu beauftragen.
Sie können die Gegebenheiten eines jeden Falls detailliert erfassen,
wissen welche Unterlagen nötig sind und können sie auch diskret von
der Bank beschaffen. Am Ende steht dann eine vollständige und
fehlerfreie Selbstanzeige, die zur Straffreiheit führt.

http://ots.de/B05js

Über GRP Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater ist eine internationale,
steuerrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln,
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und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle
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