Die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e. V.
(GSV) begrüßt den Verzicht des Bundesfinanzministeriums auf die
Wiedereinführung eines Fiskusprivilegs als richtigen Schritt zur
Reduktion von betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen
Schäden in Deutschland. Zugleich warnt die unabhängige
Interessensvertretung aber vor den weiter bestehenden
Begehrlichkeiten anderer Ministerien. Die GSV fordert alle
beteiligten Gruppen auf, an einem „Runden Tisch“ gemeinsam Lösungen
für die Stärkung der Sanierungskultur sowie die Verbesserung der
Sanierungschancen von Unternehmen in der Krise zu erarbeiten.
Prof. Dr. Hans Haarmeyer, Vorstandsvorsitzender der
Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e. V. ( www.gsv.eu ) und einer
der führenden Insolvenzexperten in Deutschland, stellt fest: „Zehn
Jahre nach Inkrafttreten der Insolvenzordnung ist dies ein
unglaublicher Anachronismus: Aufgrund ihrer Einzelinteressen haben
weite Teile der öffentlichen Gläubiger immer noch nicht verstanden,
dass die Erhaltung von Arbeitsplätzen und Unternehmen die beste
Sicherung eines langfristigen Beitrags- und Steueraufkommens ist.“
1999 wurde bei der Einführung des neuen Insolvenzrechts die
Bevorzugung von öffentlichen Gläubigern abgeschafft. Die
wirtschaftlichen Folgen einer Wiedereinführung wären die Vernichtung
oder Gefährdung von mindestens 250.000 Arbeitsplätzen und 6.000 bis
8.000 grundsätzlich sanierungsfähigen Unternehmen – aus aktuellem
kurzfristigem Haushaltsinteresse heraus. So werden öffentliche
Gläubiger ungewollt zu „Sterbebegleitern von Unternehmen“, und
bringen dadurch andere mittelständische Gläubiger um die Begleichung
ihrer Forderungen. Wie eine solche Entwicklung verhindert und
Unternehmen positiv begleitet werden, zeigt z. B. die
Finanzverwaltung in Schleswig-Holstein durch eine
sanierungsorientierte, schnelle Antragstellung.
„Die Politik ist hier auch in den einzelnen Ministerien gefordert,
den Sanierungsgedanken als Leitgedanken für die Beitrags- und
Steuerpolitik zu implementieren. Damit würde den leistungs- und
sanierungsorientierten Insolvenzverwaltern bei der Rettung von
Unternehmen der notwendige Handlungsspielraum eröffnet – anstatt
diese in Bausch und Bogen zu diffamieren“, so Haarmeyer.
Eine neue Sanierungskultur
Um diese Kultur des Sanierungsgedankens zu stärken und damit den
wirtschaftlichen Schaden für alle Gläubiger zu reduzieren, bedarf es
nur weniger gesetzgeberischer Maßnahmen, die allerdings schon lange
überfällig sind:
– Signifikante Erhöhung der Kostenbeiträge der Sicherungsgläubiger
nach § 171 InsO, die allen Gläubigern zu gute kommt.
– Abschaffung der Kostendeckung im Eröffnungsverfahren. Dadurch
kann das Verfahren enorm beschleunigt werden und zugleich wird
verhindert, dass der Schuldner zum Schaden anderer Gläubiger im
Schutze einer Insolvenzabweisung mangels Masse weiterarbeitet.
– Verhinderung der Einstellung des Insolvenzverfahrens allein
durch Zahlung, wenn nicht zugleich festgestellt wird, dass der
Schuldner insgesamt wieder zahlungsfähig ist. Dadurch können
auch die Sanierungschancen von Unternehmen in der Krise
verbessert werden.
Die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland sieht in der Reduktion
von betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Schäden durch
die Stärkung der Sanierungskultur und Verbesserung der Qualität der
Insolvenzabwicklung eine zentrale Aufgabe. Demzufolge wird die GSV
alle beteiligten Gruppen einladen, an einem „Runden Tisch“ gemeinsam
nach Lösungen für eine Verbesserung der Sanierungschancen von
Unternehmen in der Krise in Deutschland zu suchen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.gsv.eu.
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