Günstige Erbschaftsteuer-Regelung für Betriebsübertragung auf der Kippe: Bundesfinanzhof (BFH) hält die bestehenden Regeln für vefassungswidrig / Zeitraum für Nachfolge-Regelung wird enger

23. Oktober 2012 – Unternehmer, die ohnehin an
ihrer Nachfolge-Regelung arbeiten, sollten den zurzeit noch
bestehenden Rechtsrahmen für eine Firmenübertragung an ihre Erben
zügig nutzen. Darauf weist das Wirtschaftsmagazin –impulse– in seiner
November-Aus¬gabe (EVT 26. Oktober) hin. Da der Bundesfinanzhof (BFH)
die Erbschaftsteuer gerade wegen der günstigen Regeln für
Betriebserben für verfassungswidrig hält, drängt die Zeit. Die
höchsten Finanzrichter halten die Begünstigung von Betriebsvermögen
für eine „Überprivilegierung“, die nicht mit dem Gemeinwohl zu
rechtfertigen sei und haben dieses Gesetz dem
Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Auch wenn das Urteil normalerweise wohl erst in drei bis vier
Jahren zu erwarten sein, hält es der Steuer-Experte bei Taylor
Wessing, Ralf Stefan Werz, für gut vorstellbar, „dass der Gesetzgeber
schneller ist und schon vorher Verschärfungen einbaut“. Der Koblenzer
Steuer-Ex¬perte Armin Pfirmann geht sogar „fest davon aus, dass die
Begünstigungen nach der Bundestagswahl im nächsten Herbst angegriffen
werden“. Deshalb sei es ratsam, eine geplante Übertragung jetzt
anzugehen. Zudem lese sich der Vorlagebeschluss des BFH streckenweise
wie eine Komplettvernichtung. Die Verschonung von Betriebsvermögen
sollte ursprünglich verhindern, dass eine Firma zerschlagen werden
muss, um die Erbschaftsteuer aufzubringen.

Pressekontakt:
Joachim Haack, Sprecher G+J Wirtschaftsmedien,
c/o PubliKom Kommunikationsberatung GmbH
Telefon: +49-40-39-92-72-0, E-Mail: jhaack@publikom.com
www.impulse.de

Weitere Informationen unter:
http://