Die Rentenversicherung rechnet in diesem Jahr mit 
einem ausgeglichenen Haushalt. Hierauf wies Alexander Gunkel, 
Vorsitzender des Bundesvorstands, heute in seinem Bericht an die in 
Berlin tagende Bundesvertreterversammlung hin. Sowohl Einnahmen als 
auch Ausgaben würden bis Jahresende bei voraussichtlich 293,2 
Milliarden Euro liegen. „Bereits das sechste Jahr in Folge haben sich
die Einnahmen aufgrund der anhaltend starken Zunahme der 
Beschäftigung und steigender Löhne besser entwickelt als erwartet“, 
so Gunkel.
   Mit 21,7 Milliarden Euro war der November der Monat mit den 
bislang höchsten Pflichtbeitragseinnahmen. Die Beitragseinnahmen 
lagen um 4,7 Prozent höher als im November des Vorjahres. Im Zeitraum
von Januar bis November lagen sie um 4,3 Prozent über den 
Vorjahreswerten. Die Nachhaltigkeitsrücklage lag im November bei 32,9
Milliarden Euro. Das sind 1,59 Monatsausgaben. Nach den 
Vorausberechnungen werde bis zum Jahresende mit einer Rücklage in 
selber Höhe gerechnet. Ende 2016 lag die Nachhaltigkeitsrücklage bei 
32,4 Milliarden Euro.
   Der Beitragssatz in der Rentenversicherung kann „zum 1. Januar 
2018 um 0,1 Prozentpunkte auf 18,6 Prozent gesenkt werden“, so 
Gunkel. Er bleibe nach den Vorausberechnungen bis 2022 konstant und 
werde dann 2023 auf 18,7 Prozent erhöht werden müssen. Bis 2030 sei 
ein Anstieg des Beitragssatzes auf 21,6 Prozent zu erwarten. „Die vom
Gesetzgeber vorgegebenen Grenzen für den Beitragssatz – 20 Prozent in
2020 und 22 Prozent in 2030 – werden damit aller Voraussicht nach 
eingehalten“, so Gunkel weiter. Auf längere Sicht würden diese Werte 
jedoch deutlich überschritten. Auf Basis der Annahmen der 
Bundesregierung ist mit einer Erhöhung auf 23,2 Prozent bis zum Jahr 
2045 zu rechnen.
   Das Rentenniveau werde sich laut Gunkel ebenfalls innerhalb des 
gesetzlichen Rahmens von mindestens 43 Prozent in 2030 entwickeln. 
Für das Jahr 2030 würden hier 45 Prozent erwartet, so Gunkel. Danach 
werde derzeit mit einem Absinken auf 42,2 Prozent bis 2045 gerechnet.
   Vor diesem Hintergrund mahnte Gunkel, die langfristige Perspektive
in der Rentenversicherung nicht aus den Augen zu verlieren. Wenn in 
den kommenden Jahren die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen, 
würden aus Beitragszahlern Leistungsempfänger. Die finanzielle 
Situation werde sich infolge dieser Entwicklungen langfristig spürbar
verändern. So sei davon auszugehen, dass die Nachhaltigkeitsrücklage 
in wenigen Jahren die gesetzlich festgelegte Untergrenze in Höhe von 
0,2 Monatsausgaben erreicht haben werde. Gunkel erneuerte in diesem 
Zusammenhang noch einmal die Forderung der Rentenversicherung, durch 
geeignete gesetzliche Maßnahmen Engpässe bei der Liquidität der 
Rentenversicherung zu verhindern. Dies sei beispielsweise durch eine 
Anhebung der Mindestrücklage auf 0,4 Monatsausgaben möglich.
   Nach Ansicht von Gunkel „sollten wir die derzeit gute Lage nutzen,
um die gesetzliche Alterssicherung demografiefest 
weiterzuentwickeln“. Sollten neue Leistungen in der 
Rentenversicherung eingeführt werden, für die keine Beiträge gezahlt 
wurden, so müsse deren volle Finanzierung aus Steuermitteln 
gewährleistet sein. Auch werde es eine besondere Herausforderung 
sein, sowohl eine nachhaltige Finanzierung als auch ein angemessenes 
Sicherungsziel in der Rentenversicherung zu gewährleisten. 
„Gemeinsames Ziel muss es sein, die finanzielle Stabilität und die 
gesellschaftliche Akzeptanz der gesetzlichen Rentenversicherung 
dauerhaft zu sichern“, sagte Gunkel abschließend.
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