Die Rentenversicherung rechnet in diesem Jahr mit
einem ausgeglichenen Haushalt. Hierauf wies Alexander Gunkel,
Vorsitzender des Bundesvorstands, heute in seinem Bericht an die in
Berlin tagende Bundesvertreterversammlung hin. Sowohl Einnahmen als
auch Ausgaben würden bis Jahresende bei voraussichtlich 293,2
Milliarden Euro liegen. „Bereits das sechste Jahr in Folge haben sich
die Einnahmen aufgrund der anhaltend starken Zunahme der
Beschäftigung und steigender Löhne besser entwickelt als erwartet“,
so Gunkel.
Mit 21,7 Milliarden Euro war der November der Monat mit den
bislang höchsten Pflichtbeitragseinnahmen. Die Beitragseinnahmen
lagen um 4,7 Prozent höher als im November des Vorjahres. Im Zeitraum
von Januar bis November lagen sie um 4,3 Prozent über den
Vorjahreswerten. Die Nachhaltigkeitsrücklage lag im November bei 32,9
Milliarden Euro. Das sind 1,59 Monatsausgaben. Nach den
Vorausberechnungen werde bis zum Jahresende mit einer Rücklage in
selber Höhe gerechnet. Ende 2016 lag die Nachhaltigkeitsrücklage bei
32,4 Milliarden Euro.
Der Beitragssatz in der Rentenversicherung kann „zum 1. Januar
2018 um 0,1 Prozentpunkte auf 18,6 Prozent gesenkt werden“, so
Gunkel. Er bleibe nach den Vorausberechnungen bis 2022 konstant und
werde dann 2023 auf 18,7 Prozent erhöht werden müssen. Bis 2030 sei
ein Anstieg des Beitragssatzes auf 21,6 Prozent zu erwarten. „Die vom
Gesetzgeber vorgegebenen Grenzen für den Beitragssatz – 20 Prozent in
2020 und 22 Prozent in 2030 – werden damit aller Voraussicht nach
eingehalten“, so Gunkel weiter. Auf längere Sicht würden diese Werte
jedoch deutlich überschritten. Auf Basis der Annahmen der
Bundesregierung ist mit einer Erhöhung auf 23,2 Prozent bis zum Jahr
2045 zu rechnen.
Das Rentenniveau werde sich laut Gunkel ebenfalls innerhalb des
gesetzlichen Rahmens von mindestens 43 Prozent in 2030 entwickeln.
Für das Jahr 2030 würden hier 45 Prozent erwartet, so Gunkel. Danach
werde derzeit mit einem Absinken auf 42,2 Prozent bis 2045 gerechnet.
Vor diesem Hintergrund mahnte Gunkel, die langfristige Perspektive
in der Rentenversicherung nicht aus den Augen zu verlieren. Wenn in
den kommenden Jahren die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen,
würden aus Beitragszahlern Leistungsempfänger. Die finanzielle
Situation werde sich infolge dieser Entwicklungen langfristig spürbar
verändern. So sei davon auszugehen, dass die Nachhaltigkeitsrücklage
in wenigen Jahren die gesetzlich festgelegte Untergrenze in Höhe von
0,2 Monatsausgaben erreicht haben werde. Gunkel erneuerte in diesem
Zusammenhang noch einmal die Forderung der Rentenversicherung, durch
geeignete gesetzliche Maßnahmen Engpässe bei der Liquidität der
Rentenversicherung zu verhindern. Dies sei beispielsweise durch eine
Anhebung der Mindestrücklage auf 0,4 Monatsausgaben möglich.
Nach Ansicht von Gunkel „sollten wir die derzeit gute Lage nutzen,
um die gesetzliche Alterssicherung demografiefest
weiterzuentwickeln“. Sollten neue Leistungen in der
Rentenversicherung eingeführt werden, für die keine Beiträge gezahlt
wurden, so müsse deren volle Finanzierung aus Steuermitteln
gewährleistet sein. Auch werde es eine besondere Herausforderung
sein, sowohl eine nachhaltige Finanzierung als auch ein angemessenes
Sicherungsziel in der Rentenversicherung zu gewährleisten.
„Gemeinsames Ziel muss es sein, die finanzielle Stabilität und die
gesellschaftliche Akzeptanz der gesetzlichen Rentenversicherung
dauerhaft zu sichern“, sagte Gunkel abschließend.
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