Gunkel zur Finanzsituation in der Rentenversicherung

Der derzeitige Beitragssatz in der gesetzlichen
Rentenversicherung in Höhe von 18,7 Prozent wird nach aktuellen
Vorausberechnungen bis 2020 stabil bleiben. Dies teilte Alexander
Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstandes, in seinem Bericht an die
heute in Berlin tagende Bundesvertreterversammlung mit. Für 2021 sei
nach den Vorausberechnungen dann eine Anhebung des Beitragssatzes auf
19,3 Prozent zu erwarten.

Gunkel wies in seinem Bericht weiter darauf hin, dass die Höhe der
nächsten Rentenanpassung erst im März des kommenden Jahres endgültig
festgelegt werde. Es bestehe aber „die begründete Aussicht, dass es
die größte Rentenanpassung seit der Jahrhundertwende werden könne“.
Nach den aktuellen Vorausberechnungen sei im nächsten Jahr mit einer
Anhebung der Renten in einer Größenordnung von rund vier bis fünf
Prozent zu rechnen.

In Zusammenhang mit dem aktuellen Zustrom an Flüchtlingen machte
Gunkel darauf aufmerksam, dass kurzfristig mit keinen relevanten
Mehrausgaben für die Rentenversicherung zu rechnen sei. Die
Inanspruchnahme von Leistungen der Rentenversicherung setze
grundsätzlich eine vorherige Beitragszahlung über mehrere Jahre
voraus. Soweit es im Laufe der Zeit gelinge, die Flüchtlinge in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen, könnten die
zusätzlich gezahlten Beiträge die Rentenversicherung vorübergehend
entlasten. Selbstverständlich stünden dem langfristig aber auch
entsprechende Mehrausgaben gegenüber.

Gunkel ging in seinem Bericht auch auf die Wirkungen des
RV-Leistungsverbesserungsgesetzes ein, das am 1. Juli 2014 in Kraft
getreten ist. Von der Möglichkeit, im Alter ab 63 Jahren eine
abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu
beantragen, haben bis Ende Oktober dieses Jahres 427.000 Menschen
Gebrauch gemacht, so Gunkel. Davon entfielen gut 221.000 Anträge auf
das laufende Jahr. Im Hinblick auf die Gesamtausgaben im Zusammenhang
mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz zeichne sich ab, dass sich
diese im Rahmen der Schätzungen der Bundesregierung in ihrem
Gesetzentwurf vom März 2014 bewegen, so Gunkel. Danach steigen die
Rentenausgaben einschließlich Krankenversicherung der Rentner durch
das Rentenpaket 2015 um 8,8 Milliarden Euro, im Vergleich zur
Entwicklung ohne Rentenpaket.

Gunkel bekräftigte in seinem Bericht die wiederholt geäußerte
Kritik, dass die Rentenversicherung für die zusätzlichen Ausgaben im
Rahmen der „Mütterrente“ keine ausreichende Kompensation erhalte.
Erst ab 2019 werde sich der Bund zwar an den Mehrausgaben durch einen
höheren Bundeszuschuss beteiligen. Dies sei jedoch völlig
unzureichend. Im Jahr 2022, wenn die zusätzlichen Zahlungen ihre
volle Höhe von zwei Milliarden Euro erreicht haben, verblieben
Mehrausgaben aufgrund der zusätzlichen „Mütterrenten“ von rund sechs
Milliarden Euro.

Abschließend warf Gunkel noch einen Blick auf die längerfristige
Finanzentwicklung in der Rentenversicherung. Während der Beitragssatz
nach den Vorausberechnungen bis 2030 auf 21,8 Prozent steigen werde,
sinke das Rentenniveau vor Steuern im gleichen Zeitraum auf 44,3
Prozent. Damit blieben sowohl der Beitragssatz als auch das
Rentenniveau innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Grenzen, so
Gunkel.

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