Gunkel zur Finanzsituation in der Rentenversicherung

„Die finanzielle Lage der gesetzlichen
Rentenversicherung ist nach wie vor sehr erfreulich. Die Löhne
steigen seit Jahren kräftig und die Beschäftigung nimmt
kontinuierlich zu“, so Alexander Gunkel, Vorsitzender des
Bundesvorstandes, in seinem Bericht an die heute in Koblenz tagende
Bundesvertreterversammlung. Das vergangene Jahr habe die
Rentenversicherung daher mit einem Überschuss von rund 500 Millionen
Euro abschließen können.

Die positive Finanzentwicklung habe sich auch in den ersten fünf
Monaten des laufenden Jahres fortgesetzt, so Gunkel. So seien die
Beitragseinnahmen aus Beschäftigung in diesem Zeitraum um 4,6 Prozent
gestiegen. Auch wegen dieser positiven Entwicklung werde die
Nachhaltigkeitsrücklage im Laufe des Jahres voraussichtlich um rund
1,4 Milliarden Euro ansteigen, sagte Gunkel. Damit werde sie nach den
Vorausberechnungen Ende 2018 bei 34,8 Milliarden Euro liegen, was
1,62 Monatsausgaben entspricht. Die Nachhaltigkeitsrücklage betrug
Ende Mai 33,6 Milliarden Euro oder 1,57 Monatsausgaben.

Gunkel berichtete, dass auf der Grundlage des geltenden Rechts
davon auszugehen sei, dass das Rentenniveau erstmals im Jahr 2025
unter 48 Prozent fällt und dann bei 47,5 Prozent liegen wird. Bei
Berücksichtigung der im Koalitionsvertrag vereinbarten „Mütterrente
II“, der Leistungsverbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente, der
Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung und der
Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Beiträge zur
Krankenversicherung würde das Rentenniveau hingegen bereits im Jahr
2022 unter die im Koalitionsvertrag vereinbarte 48-Prozent-Marke
fallen und im Jahr 2025 nur noch 47 Prozent betragen. Um dennoch bis
2025 die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Haltelinien zum
Beitragssatz und zum Rentenniveau einhalten zu können, seien nach
aktuellem Stand zusätzliche Steuermittel in zweistelliger
Milliardenhöhe erforderlich.

Ohne zusätzliche Steuermittel würde die Nachhaltigkeitsrücklage
noch schneller abgebaut als auf Basis des geltenden Rechts geschätzt.
Es werde dann die gesetzlich festgelegte Untergrenze von 0,2
Monatsausgaben voraussichtlich bereits im Jahr 2022 erreicht, mit der
Folge, dass der Beitragssatz angehoben werden müsse. Gunkel
unterstrich in diesem Zusammenhang noch einmal die Forderung der
Rentenversicherung, durch gesetzliche Maßnahmen sicherzustellen, dass
die Liquidität der Rentenversicherung auch künftig zu jedem Zeitpunkt
eines Jahres gewährleistet ist, z.B. durch eine Anhebung der
Mindest-Nachhaltigkeitsrücklage auf 0,4 Monatsausgaben. Er begrüßte,
dass sich die eingesetzte Rentenkommission dieser Frage annehmen
soll.

Gunkel erinnerte noch einmal nachdrücklich an die Entschließung
der Bundesvertretersammlung, in der eine sachgerechte Finanzierung
von gesamtgesellschaftlich bedingten Leistungsausweitungen durch
Steuermittel gefordert wurde. „Diese Forderung einer sachgerechten
Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben erheben wir
selbstverständlich weiterhin“, so Gunkel. Wenn der Gesetzgeber sich
dazu entschließe, die Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der
Rentenversicherung weiter zu verbessern, dann müsse der Bund auch die
dazu erforderlichen Mittel bereitstellen. „Es ist nicht einzusehen,
dass Leistungen allein von den Beitragszahlern der Rentenversicherung
finanziert werden sollen, für die keine Beiträge entrichtet wurden
und von denen auch Personen profitieren, die niemals in die
Rentenversicherung eingezahlt haben“, so Gunkel.

Der vollständige Bericht ist im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung.de abrufbar.

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