Von zusätzlichen Mitteln müssen auch Angebote in ländlichen 
Räumen profitieren
Der Deutsche Bundestag wird in dieser Woche das Dritte Gesetz zur Änderung des 
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes sowie das Fünfte Gesetz zur Änderung des 
Regionalisierungsgesetzes verabschieden. Dazu erklärt der kommunalpolitische 
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase:
„Mit dem Abschluss der Ausschussberatungen und der anstehenden 2./3. Lesung im 
Plenum des Deutschen Bundestages macht der Deutsche Bundestag den Weg für 
milliardenschwere Förderungen des ÖPNV frei.
Dass die Mittel im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz deutlich angehoben und 
künftig um 1,8 Prozent jährlich dynamisiert werden, ist für die Kommunen mit 
schienengebundenem ÖPNV ein wichtiges Signal und ein wichtiger Beitrag für die 
Gewährleistung einer nachhaltigen Mobilität. Wichtig ist, dass durch 
entsprechende Planungsfortschritte die zusätzlich bereitgestellten Mittel auch 
tatsächlich abgerufen und investiert werden.
Mit der Änderung des Regionalisierungsgesetzes erhalten die Länder in den Jahren
2020 bis 2025 zusätzlich mehr als 5,2 Milliarden Euro. Damit haben die Länder 
die Möglichkeit, die Attraktivität der ÖPNV-Nutzung zu steigern. Wichtig ist 
dabei, dass davon auch insbesondere Angebote in ländlichen Räumen profitieren.“
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