Empfehlungen der Bundesregierung müssen
ambitioniert umgesetzt werden – Kommunen erwarten zurecht, dass jetzt
entsprechend gehandelt wird
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch Schlussfolgerungen zu
den Ergebnissen der Kommission zur Schaffung gleichwertiger
Lebensverhältnisse beraten. Dazu erklärt der Vorsitzende der
Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, Christian Haase:
„Wir begrüßen, dass nunmehr konkrete Empfehlungen zumindest des
Bundes zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse vorliegen. Die
Schlussfolgerungen der Bundesregierung entsprechen in weiten Teilen
den Erwartungen, die wir im Zuge der Beratungen der Kommission zur
Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse formuliert hatten. Wir
begrüßen insbesondere den Ausbau der Digitalisierung, die
Dezentralisierungsstrategie, das gesamtdeutsche Fördersystem und die
geplanten Verbesserungen bei der Mobilität.
Dabei muss die Umsetzung der Empfehlungen allerdings
ambitionierter erfolgen, als dies in einigen Schlussfolgerungen der
Bundesregierung anklingt. Dies gilt insbesondere für die
Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). Es reicht aus unserer
Sicht nicht aus, die rechtliche Umsetzung zu besprechen. Wir
erwarten, dass die rechtliche Umsetzung, auch im Zuge einer
Grundgesetzänderung, erfolgt, um die Förderung ländlicher Räume zu
vereinfachen und zu verbessern.
Von besonderer Bedeutung wird der Umgang mit kommunalen
Kassenkrediten sein. Dabei geht es aus unserer Sicht nicht nur um den
Abbau von Altschulden, sondern um strukturelle Änderungen, die für
die Zukunft eine Neuverschuldung der Kommunen ausschließen. Die
Länder müssen durch gesetzliche Anpassungen deutlich machen, dass sie
solche strukturellen Änderungen nicht nur unterstützen, sondern
ihrerseits auch umsetzen. Dazu gehören
– zunächst eine grundlegende Verständigung auf eine kommunale
Mindestausstattung als Grundlage der auskömmlichen
Kommunalfinanzierung durch die Länder;
– Änderungen in den kommunalen Finanzausgleichsgesetzen der
Länder;
– eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung auf die Kommunen unter
stärkerer Berücksichtigung beispielsweise der Sozialausgaben und
der Einwohnerzahlen;
– eine Untersuchung der Leistungsgesetze des Bundes hinsichtlich
der langjährigen Belastungswirkungen insbesondere unter
Berücksichtigung der Frage, welche Finanzmittel im Rahmen der
Konnexität den Ländern vom Bund zur Verfügung gestellt wurden
bzw. werden und welche Mittel letztendlich für die jeweilige
Umsetzung bei den Kommunen angekommen sind und ankommen.
Miteinbezogen werden muss in die Betrachtung, dass der Bund den
Ländern im Rahmen der Neuordnung des Bund-Länder-Finanzausgleichs ab
dem Jahr 2020 mehr Bundesmittel als bislang zur Verfügung stellt und
die kommunale Finanzlage stärker in die Mittelverteilung einfließt.
Diese zusätzlichen Mittel sind kein Beitrag zur Konsolidierung der
Landeshaushalte, sondern für den Abbau von Disparitäten bei der
kommunalen Finanzlage in den einzelnen Ländern zu nutzen. Die Länder
sind nun gefordert, entsprechend zu liefern. Die Kommunen erwarten
zurecht, dass nach Abschluss der Arbeit der Kommission zur Schaffung
gleichwertiger Lebensverhältnisse jetzt entsprechend gehandelt wird.“
Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU – Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell