Föderale Strukturen einzuhalten ist kein
–Schwarzer-Peter-Spiel–
Das „Aktionsbündnis für die Würde unserer Städte“ fordert einen
gemeinsamen Altschuldenfonds von Bund, Ländern und Kommunen. Dazu
erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Christian Haase:
„Wir sehen die Not der betroffenen Kommunen und haben für ihre
Forderung Verständnis, bestehende Kassenkredite abzubauen und die
Kommunen zu entschulden.
Dabei darf aber nicht vergessen werden: Die Länder sind für eine
auskömmliche aufgabenangemessene Finanzausstattung der Kommunen
verantwortlich. Dazu gehört auch der Abbau kommunaler Kassenkredite.
Das Land Hessen hat mit seiner „Hessenkasse“ gezeigt, wie es geht.
Die hessischen Kommunen haben Ende 2018 ihre Kassenkredite von rund
4,9 Mrd. Euro an die „Hessenkasse“ übertragen und sind damit
entschuldet. Dies ist ein Vorbild auch für die anderen betroffenen
Länder. Föderale Strukturen einzuhalten, was die Länder an anderer
Stelle immer einfordern, darf kein –Schwarzer-Peter-Spielen– sein.
–Wer bestellt, bezahlt– ist der richtige Ansatz – die Forderung
aber an den Bund zu richten, verkennt die Tatsachen. Jedes
Bundesgesetz, das zu Belastungen der Länder führt, die diese an die
Kommunen weitergeben, bedarf der Länderzustimmung im Bundesrat. Für
die Mehrbelastung erhalten die Länder einen finanziellen Ausgleich
vom Bund. Wenn drei Flächenländer hohe kommunale Kassenkredite
aufweisen und zehn andere Flächenländer nicht, zeigt das deutlich, wo
die Probleme zu verorten sind – bei den jeweiligen Ländern.
Hinzukommen landesinterne Rahmenbedingungen: So kämpfen
nordrhein-westfälische Kommunen nach wie vor mit den Folgen einer
finanzstrukturellen Änderung im Finanzausgleichsgesetz, die Mitte der
80er Jahre vorgenommen wurde und die Bildung von Kassenkrediten
befördert hat – ein Umstand, an dem der Bund gänzlich unbeteiligt
war.
Genauso wichtig wie der Abbau kommunaler Kassenkredite sind
strukturelle Änderungen, um eine Neuverschuldung dauerhaft zu
verhindern. Nur wenn dies verlässlich sichergestellt werden kann,
sehen wir eine Verhandlungsoption über ein Bundesengagement bei der
Tilgung von Altschulden. Die Neuordnung des
Bund-Länder-Finanzausgleichs ab 2020 leistet dafür einen wichtigen
Beitrag. Die Länder erhalten mehr Bundesmittel, und die kommunale
Finanzlage fließt stärker als bislang in die Mittelverteilung ein.
Während der Bund strukturelle Änderungen unterstützt, ist
diesbezüglich von Länderseite in der Kommission zur Schaffung
gleichwertiger Lebensverhältnisse nichts zu vernehmen gewesen. Ohne
Eigenengagement nur auf den Bund zu schielen, ist der falsche
Ansatz.“
Hintergrund:
Das „Aktionsbündnis für die Würde unserer Städte“, ein
Zusammenschluss mehrerer hochverschuldeter Kommunen vornehmlich aus
Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Rheinland-Pfalz, fordert bei
der Umsetzung der Ergebnisse der Kommission zur Schaffung
gleichwertiger Lebensverhältnisse einen gemeinsamen Altschuldenfonds
von Bund, betroffenen Ländern und Kommunen einzurichten.
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