Berufshaftpflicht
Die Berufshaftpflicht-Versicherung tritt ein, wenn
Sie oder Ihre Mitarbeiter im Berufsalltag anderen
Personen einen Schaden zufügen. Dies ist zum
Beispiel dann der Fall, wenn Ihnen bei einer
Behandlung ein Fehler unterläuft, ein gehbehinderter
Patient in Ihrer Praxis über ein Hindernis
stürzt oder durch ein versehentlich über Nacht
eingeschaltetes elektrisches Gerät gar ein Feuer
ausbricht, das sich im gesamten Gebäude ausbreitet
und auf Räume anderer Mieter übergreift.
Geschäftsinhalt
Die Geschäftsinhalts-Versicherung leistet Ersatz für
Schäden an Ihrer Praxiseinrichtung sowie an
Ihren Waren und Vorräten – und das zum Neupreis.
Sie erhalten Schutz für diese Werte vor Schäden
durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser,
Sturm und Hagel sowie vor weiteren Elementargefahren,
wie etwa Überschwemmungen, Rückstau,
Schneedruck und sogar Erdbeben.
Ertragsausfall
Nach einem Feuer oder Rohrbruch, einem Sturm,
oder wenn Einbrecher Ihre Praxis verwüstet hinterlassen,
sind Renovierungsarbeiten und Neuanschaffungen
erforderlich. Während dieser Zeit
sind Ihre beruflichen Aktivitäten stark
beeinträchtigt, aber die Kosten für Gehälter,
Miete, Nebenkosten und öffentliche Abgaben
fallen trotzdem in unveränderter Höhe an.
Hier hilft Ihnen die Ertragsausfall-Versicherung.
Weitere Informationen unter:
http://www.heilpraktiker-versicherung24.de