Hahn Rechtsanwälte / Hahn Rechtsanwälte: Landgericht Koblenz verurteilt DZ Bank AG beim DG-Fonds Nr. 31 zu Schadensersatz verarbeitet und übermittelt durch Hugin. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Bremen, den 22.06.2010. Erstmals hat ein Gericht die DZ Bank AG als Gründungs-
und Treuhandkommanditistin des DG-Fonds Nr. 31 zu Schadensersatz verurteilt. Das
Landgericht Koblenz hat am 10. Juni 2010 – 3 O 368/09 – einem von Hahn
Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertretenen Anleger Schadensersatz
zugesprochen. Er hatte sich nach der Beratung durch die Volksbank
Mülheim-Kärlich eG im April 1993 mit 30.000 DM plus fünf Prozent Agio an dem
geschlossenen Immobilienfonds DG Immobilien-Anlagegesellschaft Nr. 31
„Berlin-Mitte, Holzmarktstr. 15-18 Schütze & Dr. Neumann KG“ beteiligt.
Das Landgericht Koblenz bejahte ein „vorvertragliches Aufklärungsverschulden“
der DZ Bank AG. Sie hatte es pflichtwidrig unterlassen, den Kläger über die
Beschränkung der prospektierten Mietgarantie durch die Wohnwert GmbH mit
Nachtragsvereinbarung vom 30. Juni 1993 aufzuklären. Noch im Prospekt war
angegeben worden, dass die Wohnwert GmbH als Vermittlerin und Garantin der
Erstmietverträge zum Abschluss von 10-Jahres-Mietverträgen mit einer
kalkulierten Anfangsnettomiete von insgesamt rund 14,85 Millionen DM jährlich
verpflichtet ist. Das bedeutet, dass die Anleger für einen Zeitraum von zehn
Jahren von gesicherten Mieteinnahmen in Höhe von 148,5 Millionen DM ausgehen
konnten. Tatsächlich aber wurde in der Nachtragsvereinbarung die Mietgarantie
auf eine Höchstsumme von insgesamt 44,5 Millionen DM beschränkt. Über diese
Abweichung vom Emissionsprospekt hätte die Beklagte den Kläger aufklären müssen.
„Das Urteil ist von grundlegender Bedeutung für alle Anleger des DG-Fonds 31“,
so Fachanwältin Dr. Petra Brockmann von hrp. „Sollte das Urteil durch
übergeordnete Instanzen bestätigt werden, können sich auch andere Investoren auf
diese Argumentation stützen.“
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2009/2010, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen
Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn,
M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.
RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den „häufig empfohlenen“
Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen und Hamburg
vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger. In monatlichem Turnus führt
hrp Beratungstage in Stuttgart und Berlin durch.
Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
RAin. Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail:petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
[HUG#1426072]
— Ende der Mitteilung —
Hahn Rechtsanwälte
Linzer Str. 5 Bremen Deutschland
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Source: Hahn Rechtsanwälte via Thomson Reuters ONE