In zahlreichen Darlehensverträgen der Hamburger
Sparkasse ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und damit unwirksam.
Das hat der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn festgestellt. Deshalb
haben jetzt zahlreiche Kunden der Haspa mit Hahn Rechtsanwälte
Kontakt aufgenommen. Sie wollen ihre Immobiliendarlehensverträge
widerrufen. Und das mit gutem Grund. Denn in zahlreichen
Darlehensverträgen der Haspa heißt es in der Widerrufsbelehrung: „Die
Widerrufsbelehrung beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sei eine
solche Belehrung unzureichend, da sie den Verbraucher nicht eindeutig
über den Beginn der Frist belehre, sagt Anwalt Hahn. Denn die
Verwendung des Wortes „frühestens“ ermögliche es dem Verbraucher
nicht, den Fristbeginn ohne weiteres zu erkennen. Er vermag lediglich
zu entnehmen, dass die Widerrufsfrist „jetzt oder später“ beginne.
Das heißt: Der Beginn des Fristablaufs hänge gegebenenfalls noch von
weiteren Voraussetzungen ab. Der Verbraucher werde jedoch im Unklaren
gelassen, welche weiteren Umstände das sein sollen.
„Eine Chance zum Ausstieg aus bestehenden Darlehensverträgen
bietet das ab dem Jahr 2002 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
verankerte Widerrufsrecht“, sagt Hahn. „Denn entspricht die
Widerrufsbelehrung inhaltlich und/oder gestalterisch nicht den
rechtlichen Vorgaben oder wurde sie unterlassen, steht dem
Verbraucher seit dem 1. November 2002 auch für
Immobiliendarlehensverträge ein „ewiges“ Widerrufsrecht zu.“ Und das
gelte für alle Darlehensverträge, die zwischen dem 1. November 2002
und dem 30. Juni 2010 abgeschlossen worden sind. Ein erfolgreicher
Widerruf könne sich gut rechnen. So könne eine Rückabwicklung des
Darlehensvertrages einen erheblichen Zinsvorteil bringen und die
Vorfälligkeitsentschädigung entfallen. Der Verbraucher könne einen
neuen Darlehensvertrag abschließen und von den aktuellen niedrigen
Zinsen profitieren.
Wie mit fachanwaltlicher Unterstützung der Widerruf eines
Darlehensvertrages erfolgreich durchgesetzt werden kann, darüber
informiert Hahn Rechtsanwälte betroffene Verbraucher. Und zwar auf
einer kostenlosen Informationsveranstaltung in Hamburg am 7. November
2014, 18:00 Uhr, im Steigenberger Hotel Hamburg. Aus
organisatorischen Gründen wird um eine vorherige Anmeldung gebeten.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und erneut als
„häufig empfohlene Kanzlei“ bei den bundesweit tätigen Kanzleien im
Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte
vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit
achtzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg,
Kiel und Stuttgart.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
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RA Peter Hahn
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