Hahn Rechtsanwälte erstreiten erstmalig positive Urteile bei DOBA Grund Beteiligungs GmbH & Co. Objekte MTC München und Berlin, Rhinstr. 100 KG

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Bremen, 28.04.2010. Das Landgericht München I hat aktuell in mehreren von Hahn
Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) geführten Verfahren (Urteile vom 20.04.2010)
die BBL Bau und Bauland GmbH sowie die DOBA Grund Beteiligungs GmbH zu
Schadensersatz verurteilt (u.a. 28 O 12912/09). Beide Gesellschaften sind als
Gründungskommanditisten der DOBA Grund Beteiligungs GmbH und Co. Objekte MTC
München und Berlin, Rhinstr. 100 KG (kurz: DOBA-Fonds MTC) aufgetreten.

So hatte sich beispielsweise der Kläger des Verfahrens zum Aktenzeichen 28 O
12912/09 an dem DOBA-Fonds MTC mit 60.000,000 DM zzgl. 5% Agio beteiligt. Die
Beteiligungssumme wurde durch ein Darlehen einer Sparkasse über 43.500,00 DM
sowie Eigenkapital des Klägers in Höhe von 16.500,00 DM finanziert. Der Kläger
nahm die Beklagten als Gründungskommanditisten aus Prospekthaftung im weiteren
Sinne auf Schadensersatz in Anspruch.

Das Landgericht München I gab dem Kläger Recht, weil der Prospekt irreführende
Angaben zur Mietgarantie beinhalte. Es sei schon widersprüchlich, wenn
ausweislich des mit der DIBAG Industriebau AG abgeschlossenen
Mietausfallgarantievertrages die prospektierte Miete bis zum Jahre 2002
garantiert sei, während in der mündlichen Verhandlung  und in dem Prospekt die
Rede davon war, dass lediglich eine Ausfallgarantie für die tatsächlich
vertraglich vereinbarten Mieten bestehe.

Diese widersprüchlichen Prospektpassagen sind nach Auffassung der 28.
Zivilkammer des Landgericht München I auch dafür verantwortlich, dass die
Erläuterungen zur Ermittlung des Kaufpreises für den Anleger nicht verständlich
seien. Sofern tatsächlich die Mieten – wie prospektiert – garantiert seien,
könne im Ergebnis auch keine Kaufpreisminderung oder -erhöhung eintreten. In dem
Prospekt wurde ausgeführt, dass sich der Kaufpreis noch in Abhängigkeit von den
Mieteinnahmen erhöhen bzw. verringern könne. Die Ausführungen in dem Prospekt
seien daher für den Leser nicht verständlich.

Die Urteile haben, sollten diese zweit- bzw. letztinstanzlich bestätigt werden,
Bedeutung für alle Gesellschafter des DOBA-Fonds MTC. Diese können sich
ebenfalls auf Prospekthaftung berufen.

Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien, 2009/2010, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen
Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn,
M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.
RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den „häufig empfohlenen“
Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen und Hamburg
vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger. In monatlichem Turnus führt
hrp Beratungstage in Stuttgart und Berlin durch.

Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RAin Dr. Petra Brockmann
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Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail:petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de

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