Handlungsfreiheit bayerischer Kommunen

Joachim Herrmann: „EU-Kommission gefährdet Handlungsfreiheit bayerischer Kommunen ? Brüsseler Regelungswut darf Betrieb kommunaler Einrichtungen nicht behindern“ Innenminister Joachim Herrmann hat in einem Brief an den für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständigen EU-Kommissar, Michel Barnier, vor weiteren Einschränkungen der kommunalen Handlungsfreiheit eindringlich gewarnt. „Die Brüsseler Regelungswut macht auch vor unseren Kommunen nicht halt und behindert sie. Wir brauchen keine neuen Vorgaben für die Einbindung Privater beim Betrieb von kommunalen Einrichtungen. Die kommunale Handlungsfreiheit darf nicht noch weiter gefährdet und eingeschränkt werden“, so Herrmann. Der Betrieb von kommunalen Einrichtungen durch Private, zum Beispiel bei Bädern, Parkhäusern und Sozialeinrichtungen habe sich in der bisherigen Form und mit den bisherigen Verfahren bewährt. Dasselbe gelte für die Durchführung des Rettungsdienstes durch die Hilfsorganisationen. Die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs seien dabei eingehalten. „Wer hier formale Verfahrensregelungen einführen will, schafft nur unnötig neue Bürokratie. Das läuft de!

m auch auf europäischer Ebene verfolgten Ziel der Deregulierung klar zuwider. Mit einem Wort: Neue Regelungen auf europäischer Ebene sind hier nicht erforderlich.“

Die EU-Kommission hat einen Aktionsplan zur Stärkung des EU-Binnenmarktes (—-Single Market Act—-) vorgestellt. Darin werden auch gesetzgeberische Maßnahmen angekündigt, die ein formelles Verfahren für die Vergabe von so genannten Dienstleistungskonzessionen vorschreiben. Diese sind häufig die vertragliche Grundlage für die Zusammenarbeit kommunaler Stellen mit Privaten beim Betrieb öffentlicher Einrichtungen. Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten bei Dienstleistungskonzessionen müssen die Gemeinden aber bei der Vergabe der Leistungen und der Gestaltung der Verträge möglichst flexibel sein. Herrmann: „Ich halte es für unvertretbar, vor allen im Bereich des öffentlichen Rettungsdienstes, die bewährten rechtlichen Rahmenbedingungen in Frage zu stellen und ihnen durch komplizierte europäische Regelungen die Grundlage zu entziehen. Der Einsatz der Hilfsorganisationen hat sich bislang bestens bewährt. Sie sind seit Jahrzehnten eine tragende Säule im integrierten System der Hilfeleistung und Gefahrenabwehr im nichtpolizeilichen Bereich.“

Nach der Überzeugung Herrmanns würden durch neue europäische Regelungen für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen das mit dem Vertrag von Lissabon verfolgte Ziel einer Stärkung der kommunalen Handlungsfreiheit in der Daseinsvorsorge unterlaufen und der Bestand bewährter und miteinander verzahnter Hilfeleistungssysteme gefährdet. In seinem Schreiben bittet Herrmann daher Barnier eindringlich, auf solche unnötigen und bürokratischen Neuregelungen zu verzichten.

Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2114
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de