von Buttlar Rechtsanwälte /
HANNOVER LEASING Medienfonds: Anleger weiter erfolgreich mit VON BUTTLAR
Rechtsanwälte
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18.01.2012 – Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilt die Helaba Dublin zur
Erstattung des Verlustes und zur Rücknahme der Fonds MONTRANUS I und II
gegenüber einem Anleger.
Widerrufsbelehrungen fehlerhaft
In dem Urteil vom 29.12.2011 stellt nunmehr erstmals ein Oberlandesgericht fest,
dass die Helaba Dublin für ihre Finanzierungsverträge keine ordnungsgemäßen
Widerrufsbelehrungen verwendet hat. Damit folgt das OLG den Argumenten der
Kanzlei VON BUTTLAR Rechtsanwälte, die zuvor schon bei einigen
erstinstanzlichen Gerichten, hierunter die Landgerichte Stuttgart, München,
Passau und Potsdam, erfolgreich war.
Hintergrund
2003 bis 2005 haben vor allem Sparkassen ihren Kunden Beteiligungen an den
Medienfonds MONTRANUS I bis III des Initiators HANNOVER LEASING verkauft.
Integraler Bestandteil der Beteiligungen sind obligatorische Finanzierungen, die
die Anleger bei der Helaba Dublin aufnehmen mussten. Mit diesen Darlehen wurde
knapp die Hälfte der Beteiligungsbeträge finanziert. Den Rest mussten die
Anleger durch Eigenkapital aufbringen.
Ein zentrales Verkaufsargument war die steuerliche Absetzbarkeit der Einlage im
Beitrittsjahr. Seit 2009 gibt es jedoch Streit zwischen der Fondsverwaltung und
dem Finanzamt über die Besteuerungsgrundlagen. Ein Ende dieses Streits ist nicht
in Sicht. Auch wirtschaftlich laufen diese Fonds schlechter als geplant. So hat
die Geschäftsführung den Anlegern aller drei Fonds in aktuellen Schreiben
mitgeteilt, dass es Ende 2011 keine Ausschüttungen geben werde. Bei dem Fonds
MONTRANUS II gab es bislang Barausschüttungen in Höhe von nur etwas mehr als 10
% der Kommanditeinlage. Es ist deshalb nicht weiter verwunderlich, dass viele
Anleger aufgrund dieser enttäuschenden Entwicklung nach Ausstiegsmöglichkeiten
suchen.
VON BUTTLAR Rechtsanwälte betreut aktuell ca. 500 Anleger von HANNOVER LEASING
Medienfonds. Anwälte der Kanzlei haben in Sachen MONTRANUS die ersten
Schadensersatzurteile gegen beratende Sparkassen erstritten und die ersten
Prozesse gegen die finanzierende Helaba Dublin gewonnen.
Anleger können Geschäfte auch heute noch widerrufen
Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen können Anleger die mit der Bank zur
Finanzierung von Fondsbeteiligungen abgeschlossenen Finanzierungsverträge auch
heute noch widerrufen. Infolgedessen können Anleger die Rückzahlung des
eingesetzten Eigenkapitals abzüglich erhaltener Ausschüttungen verlangen.
Außerdem müssen sie die Darlehen nicht zurückbezahlen. Im Gegenzug müssen sie
ihre Beteiligungen an die Bank übertragen.
Rechtsanwalt Wolf von Buttlar bewertet die aktuelle Entscheidung wie folgt:
„Dieses Urteil setzt den positiven Trend der von unserer Kanzlei gegen die
Helaba Dublin erstrittenen Urteile fort. Dass jetzt erstmals ein
Oberlandesgericht unserer Argumentation gefolgt ist, erhöht die
Erfolgsaussichten für alle betroffenen Anleger.“
Über von Buttlar Rechtsanwälte:
Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte mit Standorten in Stuttgart und Hamburg
ist auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Neun Juristen, darunter
vier Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, bearbeiten hauptsächlich Fälle
aus den Bereichen geschlossene Fonds, atypisch stille Beteiligungen und
Wertpapiergeschäfte. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Vertretung von
Anlegern, die so genannte Schrottimmobilien gekauft haben. Die Zeitschrift
Wirtschaftswoche (Ausgabe vom 17.04.2009) zählt Rechtsanwalt Wolf von Buttlar zu
den 20 Topanwälten für Anlegerschutz in Deutschland.
Kontakt:
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Rechtsanwalt Wolf von Buttlar
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