BERLIN. Zur Forderung des Vorstands des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv), Gerd Billen, gesundheitsbezogene Werbung von Lebensmitteln im Rahmen der Health-Claims-Verordnung ganz zu verbieten, erklärt die Sprecherin für Ernährung der FDP-Bundestagsfraktion Christel HAPPACH-KASAN:
Die FDP-Bundestagsfraktion lehnt Werbeverbote und staatliche Bevormundung ab. Nach unserer Auffassung ist grundsätzlich nach der gegenwärtigen Rechtslage in Deutschland sichergestellt, dass Werbeaussagen nicht irreführend sein dürfen. Deshalb geht ein generelles Verbot gesundheitsbezogener Werbung im Rahmen der Health-Claims Verordnung zu weit.
Allerdings hat der vzbv-Chef recht, dass mit dieser Verordnung ein Bürokratie-Monster droht. Das muss verhindert werden. Denn mit der Definition von Nährwertprofilen besteht die Gefahr, dass kleine und mittlere Unternehmen durch kostspielige, bürokratische Zulassungsverfahren von der Nutzung gesundheitsbezogener Aussagen ausgeschlossen werden. Das wollen wir verhindern. Die Priorität muss auf einer gesunden Ernährung liegen und nicht auf der Mehrung der Bürokratie.
Schließlich liegt eine klare Kennzeichnung im Interesse der Verbraucher und Unternehmen, die sonst Gefahr laufen das Vertrauen ihrer Kunden zu verspielen. Die im Jahr 2006 erlassene Health-Claims-Verordnung der EU, die gesundheitsbezogene Werbeaussagen auf Lebensmittel reguliert, hat zu überbordender Bürokratie geführt. Die jetzt diskutierte Definition von Nährwertprofilen für unterschiedliche Lebensmittelgruppen ist hoch umstritten. Es ist nahezu unmöglich, wissenschaftlich festzulegen, wann ein Produkt beispielsweise als ungesund wegen seines Fett- oder Zuckergehalts gilt, weil Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren sehr unterschiedliche Anforderungen an den Nährwertgehalt von Lebensmitteln haben.
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