BERLIN. Zu den Berichten über Beimengungen von Spuren von gentechnisch verändertem Mais im Saatgut erklärt die ernährungs- und agrarpolitische Sprecherin Christel HAPPACH-KASAN:
Mögliche Spuren von gentechnisch verändertem Mais in Saatgut sind weder eine Überraschung noch ein Skandal. Die Diskussion muss sachlich geführt werden. Auch im vergangenen Jahr waren im Maissaatgut Spuren von gentechnisch veränderten Mais (gv-Mais) gefunden worden. Die Behörden hatten mehrheitlich entschieden, dass der Mais in Biogasanlagen verwertet werden solle. Dies könnte auch in diesem Jahr eine praktikable Vorgehensweise sein, um die Landwirte zu entlasten. Besser wäre es jedoch, die Nutzung des Maises nicht einzuschränken, da es dafür keine sachliche Begründung gibt. Das spart bürokratischen Verwaltungsaufwand.
Es ist ein Skandal, dass fünf Jahre nach dem Ende des De-Facto-Moratoriums in der EU, das zwischen 1998 und 2004 einen Stillstand bei der Zulassung von gv-Sorten verfügt hatte, noch immer keine Saatgut-Schwellenwerte vereinbart worden sind. Diese sind genauso wie die Aufhebung der Nulltoleranz für Lebens- und Futtermittel unabdingbar, um Rechtssicherheit zu schaffen und weitere wirtschaftliche Schäden zu vermeiden. Die Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen für die fundamentalistische Verweigerung einer Zukunftstechnologie ohne irgendeinen Nutzen davon zu haben. Wir haben deshalb in der Koalition vereinbart, Entscheidungen zu GVO-Zulassungen wissenschaftsbasiert zu treffen.
Nur eine von mehreren untersuchten Proben zeigte Spuren von gv-Mais an. Es ist damit nicht erwiesen, dass das Maissaatgut keimfähige Körner einer gv-Sorte enthalten hat. Für den Befund gibt es zwei weitere Möglichkeiten der Erklärung: Er kann durch die Beimengung von Maisstaub hervorgerufen worden sein. Möglich ist auch, dass es angesichts des extrem niedrigen Anteils der Beimengungen (weniger als 0,1%) ein falsch-positiver Befund ist. Die möglicherweise beigemengte Sorte ist sicherheitsüberprüft, ihre Zulassung in der EU ist beantragt.
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