Harald Petzold: Frohe Kunde für HIV-positive Arbeitnehmer

„Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts war
längst überfällig und ist höchst erfreulich“, erklärt Harald Petzold,
queerpolitischer Experte der Fraktion DIE LINKE, zum Urteil des
Bundesarbeitsgerichts, das die Kündigung eines Chemielaboranten wegen
einer HIV-Infektion für unzulässig erklärt hat.

„Die damalige Kündigung des Arbeitnehmers war skandalös und ein
Nackenschlag für HIV-positive Menschen in Deutschland. Das
begrüßenswerte Urteil hat nun Klarheit geschaffen. Zur misslichen
Situation des Klageweges für den Arbeitnehmer kam es, weil das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz chronisch erkrankte Menschen, so
wie es HIV-Positive bei einem symptomfreien Verlauf der Infektion
sind, nicht explizit erfasst und somit nicht vor einer Kündigung
schützt.

DIE LINKE fordert deshalb weiterhin eine Erweiterung des
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes um das Merkmal chronische
Erkrankung mit dem Beispiel HIV, auch um ein deutliches Zeichen gegen
die Diskriminierung und Stigmatisierung HIV-positiver Menschen in
Deutschland zu setzen.“

Pressekontakt:
Hendrik Thalheim
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de

Weitere Informationen unter:
http://