Die Aufnahmefähigkeit einer Gesellschaft hat
Grenzen
Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Donnerstag in zweiter und
dritter Lesung das Integrationsgesetz abschließend beraten. Dazu
erklärt der stellvertretende Vorsitzende CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Stephan Harbarth:
„Die Menschen, die zu uns kommen, weil sie schutzbedürftig sind,
verdienen unsere Unterstützung bei der Integration. Deshalb ist es so
wichtig, dass wir konsequent zwischen denen unterscheiden, die Schutz
brauchen, und solchen, bei denen das offensichtlich nicht der Fall
ist. Letztere müssen unverzüglich in ihre Heimat zurückkehren.
Integration ohne Bleibeperspektive kann es deshalb nicht geben.
Die Vorschläge der Integrationsbeauftragten Aydan Özoguz laufen
letztlich darauf hinaus, das Asylrecht zum Einwanderungsrecht
umzubauen. Dieser Ansatz verkennt, dass die Aufnahmefähigkeit einer
Gesellschaft Grenzen hat. Auf Dauer wird Integration nur gelingen,
wenn wir es schaffen, die Flüchtlingszahlen zu senken und den Zugang
von Migranten zu steuern.
Das Integrationsgesetz ist für die Menschen gedacht, die wir
aufgenommen, aber uns nicht ausgesucht haben. Genau hier liegt der
Unterschied zu einem Einwanderungsgesetz, das Kriterien für die
Aufnahme festlegt, die nicht in erster Linie auf humanitären
Erwägungen beruhen.
Die Integration von Hunderttausenden Menschen ist eine riesige
Herausforderung für die Gesellschaft. Vielen von ihnen fehlen nicht
nur Sprachkenntnisse, sondern oft auch eine Ausbildung sowie das
Verständnis für unserer Kultur.
Mit der Debatte um ein Einwanderungsgesetz wird der Eindruck
erweckt, als gäbe es keine Regelungen für die Zuwanderung. Dem ist
keineswegs so. Schon heute haben wir ausreichende Regelungen, die
Deutschland nach den USA zum größten Zuwanderungsland weltweit
gemacht haben.
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