Neue Ermittlungsbefugnisse erleichtern Aufklärung
Der Koalitionsausschuss hat sich darüber geeinigt, dass der
Einbruch in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung mit einer
Mindeststrafe von einem Jahr bestraft werden soll. Damit wird die Tat
zu einem Verbrechen. Der minder schwere Fall wird abgeschafft. Bei
den Ermittlungsmaßnahmen wird insbesondere auch die Speicherung von
Telekommunikationsdaten ermöglicht. Hierzu erklären der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stephan
Harbarth und die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:
Stephan Harbarth: „Das Ergebnis des Koalitionsausschusses zeigt,
dass die Union die Sorgen der Menschen ernst nimmt. Denn alle drei
Minuten ereignet sich ein Einbruch in Deutschland.
Wohnungseinbrüche führen nicht nur zu materiellen Schäden, sondern
traumatisieren die Opfer zutiefst. Sie fühlen sich in den eigenen
vier Wänden nicht mehr sicher. Sie haben Angst. Indem wir den
Einbruch in eine Privatwohnung künftig mit einem Jahr Mindeststrafe
ahnden, setzen wir ein klares Zeichen für mehr Sicherheit und Schutz
des Eigentums. Künftig muss Anklage erhoben werden und eine
Einstellung wegen Geringfügigkeit kommt nicht mehr in Betracht.“
Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Höhere Strafen alleine reichen
nicht. Daher haben wir es geschafft, den Koalitionspartner zu
überzeugen, dass unsere Polizei auch mehr Ermittlungsbefugnisse
braucht. Künftig ist es auch beim Wohnungseinbruchsdiebstahl möglich,
auf die Telekommunikationsdaten zuzugreifen. Bislang gilt dies nur
beim schweren bandenmäßigen Wohnungseinbruchsdiebstahl. Häufig ist
aber zu Beginn der Ermittlungen nicht bekannt, ob es sich um einen
einfachen oder einen bandenmäßigen Wohnungseinbruchsdiebstahl
handelt. Nur, wenn wir die Einbrecherbanden auch fassen, können wir
die Täter zur Rechenschaft ziehen und künftige Taten verhindern. Die
Menschen müssen sich wieder sicher fühlen können, das ist unser Ziel
und dafür sind wir einen guten Schritt vorangekommen.“
Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU – Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell