Die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, Gerda
Hasselfeldt, ist heute in Straßburg mit dem Berichterstatter im
Europäischen Parlament für Basel III und Vizepräsidenten des
Europäischen Parlaments, Othmar Karas (ÖVP), zusammen-getroffen. Dazu
erklärt die CSU-Landesgruppenvorsitzende, Gerda Hasselfeldt:
„Basel III ist notwendig, um die Widerstandskraft der Banken gegen
drohende Krisen zu erhöhen und die Erpressbarkeit unserer
Steuerzahler im Krisenfall zu vermindern. Basel III darf jedoch
keinesfalls zu einer Überregulierung des Bankensektors führen.
Negative Auswirkungen auf die Wirtschaft müssen vermieden werden.
Eine primär am angelsächsischen Investmentbanken-Modell ausgerichtete
Umsetzung der internationalen Basel III-Regelungen geht in eine
falsche Richtung. Wichtig ist, dass sie in der Europäischen Union an
die dezentrale und kleinteiliger strukturierte Bankenlandschaft
angepasst werden. Die CSU-Europagruppe um Markus Ferber hat hier
bereits gute Vorarbeit geleistet. In Vizepräsident Karas haben wir
einen starken Partner.
Dies gilt insbesondere für die Risikogewichtung von Krediten an
die mittelständische Wirtschaft. Höhere Zinsbelastungen und Probleme
bei der Kreditbeschaffung gilt es zu vermeiden. Unserem Anliegen wird
nun dadurch Rechnung getragen, dass die Risikogewichte für kleine und
mittlere Unternehmen um 30 Prozent gesenkt werden sollen. Diese
Änderung gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsentwurf kommt
unserem bayerischen Mittelstand sehr entgegen.
Weiterhin sind wir uns einig, dass zwar die Frage der
Risikogewichtung von Staatsanleihen neu diskutiert werden muss.
Allerdings darf die derzeitige Schuldenkrise nicht noch dadurch
verschärft werden, dass Staatsanleihen durch eine
Eigenkapitalhinterlegung unattraktiver werden. Ich begrüße daher,
dass Othmar Karas die Europäische Kommission gebeten hat, zunächst
Vorschläge vorzulegen, wie die Anleihen von Ländern behandelt werden
sollen. Auch die Besonderheiten des dreigliedrigen deutschen
Bankensystems finden in den Vorschlägen von Othmar Karas und der
CSU-Europagruppe Beachtung. So wird die rechtsform-neutrale
Definition des Kernkapitals weiter verstärkt. Jetzt gilt es, diesen
Kurs auch bei den Verhandlungen im Europäischen Rat konsequent
fortzusetzen und den gesetzten Zeitkorridor einzuhalten, so dass das
Regelwerk im Januar 2013 in Kraft treten kann.“
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