Fragen zu Verträgen mit stationären
Pflegeeinrichtungen und sonstigen Wohnformen werden ab sofort
bundesweit von den Verbraucherzentralen telefonisch beantwortet. Dazu
erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:
„Die neue bundesweite Hotline der Verbraucherzentralen Berlin,
Brandenburg und Schleswig-Holstein richtet sich an Menschen, die
Fragen zu Verträgen mit Pflegeeinrichtungen und anderen Wohnformen
haben. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Einrichtung des
Beratungstelefons. Dadurch erhalten Verbraucher, die sich in
juristischen Dingen nicht auskennen, mehr Sicherheit und Hilfe, wenn
es darum geht, ihre Rechte besser durchzusetzen.
Die Hotline ist von Montag bis Mittwoch von 11 bis 14 Uhr
geschaltet. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer 01803 – 66 33
77. Anrufer bezahlen 9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz
oder maximal 42 Cent pro Minute aus dem deutschen Mobilfunknetz.
Die Hotline ist Teil eines Projektes zur Stärkung der
Verbraucherrechte in der Pflege. Seit dem 1. Oktober 2010 nehmen 14
Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
das Kleingedruckte in Verträgen von Alten- und Pflegeeinrichtungen
unter die Lupe. Sie machen verstärkt auf die aktuelle Rechtslage
aufmerksam und stehen auch ganz individuell verunsicherten
Angehörigen mit rechtlichem Rat zur Seite. Grundlage ist das seit 1.
Oktober 2009 gültige Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), das
nicht nur für das –klassische– Pflegeheim, sondern auch für viele
Pflegewohngemeinschaften und Einrichtungen der Behindertenhilfe
gilt.“
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